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Vergangenen September buchte ich einen richtig günstigen Flug bei der Swiss: Für knapp 90 Franken sollte es vor Weihnachten nach Venedig gehen und eine Woche später zurück. Im November erfuhr ich, dass ein kleiner chirurgischer Eingriff an meinem Kiefer notwendig würde. Der Zahnarzt hatte einen einzigen freien Termin: den Tag meines Abflugs.
Ich fand mich damit ab, dass meine Reise nach Venedig ins Wasser fällt. Ich wusste auch, dass ich bei diesem speziellen Billigtarif weder umbuchen noch stornieren kann. Aber ich wollte der Swiss mitteilen, dass ich nicht auftauchen würde, sie also meinen Platz gerne weiterverkaufen dürfe. Bloss: Das ging nicht.
Klickte ich auf den Link «Buchung bearbeiten», erschien der immer gleiche Satz: «Die Tarifbestimmungen Ihres Flugscheins erlauben keine Änderungen.» Beim Kundendienst war besetzt. Tag und Nacht. Ich habe es probiert. Erst am dritten Tag hatte ich endlich jemanden an der Strippe. Die Zeit reichte gerade, um ihm meine Buchungsnummer durchzugeben. Dann war die Leitung tot, und auf erneute Anrufe erklang das wohlbekannte Besetzt-Zeichen.
Allerdings: Wenn ich es mir richtig überlege, leuchtet das Desinteresse der Swiss ein. Denn erstens ist es üblich, dass Flüge überbucht sind. Airlines rechnen fest damit, dass nicht alle Passagiere erscheinen. Und zweitens: Hätte die Swiss meine Abmeldung entgegengenommen, hätte sie mir die Flughafengebühren zurückerstatten müssen. In meinem Fall: Fr. 62.35.
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Bei nichtantreten des Flugs
Haben Sie immer Anrecht auf die Gebühr und Steuern. Habe ich grad letztens gelesen, das hängt nicht damit zusammen ob sie wen telefonisch erreichen oder nicht. Es gibt spezialisierte Inkasso Unternehmen die 20-30% von Ihrer Forderung kassieren dafür Ihre Forderung durchsetzen und so die Swiss stressen, mir wär es das Wert lg