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Am 15. März war Weltverbrauchertag – und zwar nicht zum ersten Mal. Nein, diesen Tag der Konsumenten gibt es schon seit Jahrzehnten. Er geht zurück auf den 15. März 1962: Damals proklamierte der US-Präsident John F. Kennedy vor dem Kongress erstmals grundlegende Konsumentenrechte – etwa das Recht auf Schutz vor betrügerischer Werbung und das Recht, aus einer Vielfalt an Produkten mit marktgerechten Preisen auszuwählen.
Ich wage zu behaupten, dass im Schweizer Parlament das Wissen um den Weltverbrauchertag und um John F. Kennedys Proklamation nicht allzu weit verbreitet ist. Sonst hätte der Nationalrat in der eben abgeschlossenen Frühlingssession etwa dem Vorschlag, das Verbot von Werbeanrufen zu verschärfen, zustimmen müssen.
Hat er aber nicht. Und der Ständerat hätte die Forderung, gegen die hohen Preise ausländischer Zeitschriften in der Schweiz vorzugehen, unterstützen müssen. Hat er ebenfalls nicht.
Doch halt: Der Ständerat lehnte es ja auch ab, die Hochpreisinsel Schweiz noch zusätzlich zu zementieren. Er sagte Nein zu drei Vorstössen, die es den Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten vergällen wollten, im Ausland einzukaufen. Man zeigt also auch im Bundeshaus zuweilen Verständnis für Konsumenteninteressen.
Wobei – der Ständerat folgte letztlich nur der Empfehlung seiner vorberatenden Kommission. Und diese hatte nicht etwa zur Ablehnung geraten, weil ihr die Hochpreisinsel ein Dorn im Auge wäre. Sondern weil sie einen Bericht des Bundesrats über Möglichkeiten zur Bekämpfung des Einkaufstourismus abwarten will.
Dann werde die Kommission «schnell etwas machen», sagte ihr Sprecher im Ständerat, und zwar «etwas mit Hand und Fuss».
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