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20.08.2024
Selecta-Automaten halfen mir nach Wanderungen schon mehrmals gegen grossen Durst. Das ging ganz einfach: Geld einwerfen, Produktnummer eintippen, und schon fiel das Getränk in die Ausgabeschublade.
Vor kurzem fütterte ich wieder einmal einen Automaten mit einigen Franken. Ich stutzte: Die Preisschilder bei den Artikeln waren verschwunden. Wie viel ein Getränk kostete, erfuhr ich erst, als ich die Produktnummer in den Automaten eintippte. Die Preisabfrage löste den Kauf sofort aus, weil ich mein Geld schon eingeworfen hatte.
In der Schweiz verlangt das Gesetz, dass der Preis einer Ware vor dem Bezahlen für die Kunden in «leicht zugänglicher Form» ersichtlich ist, damit diese die Preise «klar miteinander vergleichen» können. Die Selecta AG jedoch entfernte dieses Jahr sämtliche Preisschilder aus ihren Automaten.
Ich wandte mich an die zuständige Bundesbehörde, das Staatssekretariat für Wirtschaft. Dieses schickte die Unterlagen weiter an die Gemeinde Baar ZG, wo die Abteilung «Sicherheit/Werkdienst» für alle Zuger Firmen zuständig ist, auch für die Selecta mit Sitz in Cham ZG. Die Behörde hörte die Firma an und kam zum Schluss: Die Selecta verstosse nicht gegen das Gesetz, sofern die Preisanschrift verbessert werde.
Diese «Verbesserung» sieht folgendermassen aus: Ein Aufkleber auf Selecta-Automaten zeigt neu auf, wie man mit dem Eintippen der Produktnummer den Preis erfragen kann. Zudem klebt da ein QR-Code. Scannt man diesen mit dem Handy, wird dort eine digitale Preisliste angezeigt. Mit anderen Worten: ein grosser Aufwand, den man einem durstigen Wanderer mit einem einfachen Preisschild ersparen könnte.
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