Fliegen war schon schöner. Der Ärger beginnt bereits beim Buchen, wo diverse Flug­gesellschaften ihre Kunden mit Kreditkartengebühren und weiteren abenteuerlichen Zuschlägen wie «International Surcharges» und «Service Fees» überraschen. Auch für den Koffer im Gepäckraum wird man immer öfter zur Kasse gebeten. Und der Service an Bord besteht zumindest in der Economyklasse bald nur noch aus dem Verkauf von Duty-Free-Artikeln.

Besonders ärgerlich aber wirds, wenn ein Flug überbucht, annulliert oder massiv ­verspätet ist. Betroffene Passagiere haben zwar meist Anspruch auf Unterstützung und finanzielle Entschädigung durch die Airline. ­Zumindest sieht das die Verordnung der Europäischen Union über die Fluggastrechte so vor, die auch in der Schweiz gilt. Doch immer wieder scheren sich Fluggesellschaften einen Deut darum und lassen ihre Kunden kaltschnäuzig im Regen stehen.

Umso grösser war deshalb die Genugtuung, als das Bundesamt für Zivilluftfahrt in der Schweiz vor rund zwei Jahren bekannt gab, es habe gegen 14 Airlines ein Ver- fahren ­er­öffnet. Diese stünden im Verdacht, gegen die Passagierrechte verstossen zu haben.

Die Genugtuung ist inzwischen der Er­nüchterung gewichen. Zwei Jahre sind eine lange Zeit. Und noch immer ist ­unbekannt, um welche 14 Fluggesellschaf-ten es sich handelt. Und ob gegen sie oder einen Teil von ihnen Bussen ausgesprochen werden.

Fest steht: Der Respekt der Airlines vor den Fluggastrechten ist durch die ­schleppende Abwicklung des Verfahrens sicher nicht grösser geworden. Wohl aber der Stapel an Zuschriften, in denen ­Passagiere dem K-Tipp von Verstössen gegen diese Rechte berichten.