Ein Mitarbeiter der Krankenkasse Swica rief mich kürzlich an. Ich sei doch Mitglied bei ­einem Tennisklub. Das wusste er, weil ich bei einem Wettbewerb mitgemacht hatte. Die Swica zahle Kunden pro Jahr bis zu 900 Franken Mitgliedschaftsbeiträge zurück. Erstattung der Klubgebühren? Das klang interessant.

Ich fragte nach: «Das gilt wohl nur für Kunden mit Zusatzversicherung?» Der Swica-Mann räumte das ein. Ich sagte ihm, dass ich keine neue Zusatzversicherung wolle.

Der Versicherungsverkäufer liess nicht locker: Die Klubgebühren würden schon beim Abschluss der günstigsten Zusatzversicherung erstattet. Diese koste nur wenige Franken. «Wann haben Sie Zeit für ein persönliches Beratungsgespräch, damit ich Ihnen alle Vorteile aufzeigen kann?» Der Swica-Mann wollte sofort einen Termin abmachen.

Ich hatte keine Lust auf eine Beratung: «Ich will zuerst die Prämien der Grundversicherung vergleichen», sagte ich. «Schicken Sie mir ein E-Mail mit Ihrem Angebot?» Nein, sagte der Verkäufer, das gehe nur im persönlichen Gespräch. Und er ergänzte: «Als Mitglied im Tennisklub erhalten Sie auch in der Grundversicherung 10 Prozent Rabatt.»

Das glaubte ich dem Verkäufer nicht. Denn Prämien­rabatte in der Grundversicherung sind nur für Sparmodelle wie Hausarzt, Telemedizin oder HMO erlaubt – Tennisklub hin oder her. Ich wies den Mann darauf hin. Doch er blieb bei seiner Falschauskunft. Mir fiel die Tennisregel ein, dass grobe Unsportlichkeit mit der Disqualifikation bestraft wird. Darauf beendete ich das Gespräch.