Es ist geradezu rührend, wie sehr sich die Luftfahrtbranche um das Wohl der Flug­passagiere sorgt: Viel zu kompliziert und für Fluggäste «nur verwirrend» sei das mit diesen Passagierrechten, liess der inter­nationale Luftverkehrsverband Iata diesen Sommer an seiner Jahresversammlung in Kapstadt ­verlauten. Oder, wie es General­direktor Tony Tyler formulierte: «Es ist schlimm genug, auf einer Reise von den USA nach Israel in Europa steckenzu-
bleiben. Die zuständigen Behörden solltendie Situation nicht noch dadurch ver­schlimmern, dass sie den Fluggast mit 
gleich drei verschiedenen Fluggast­rechten konfrontieren.»

In einer Resolution fordert die Iata jetzt von Regierungen weltweit eine Vereinheitlichung der Passagierrechte. Und sie bietet den Behörden an, bei dieser Arbeit mitzuhelfen. «Reisende sind unsere Kunden», so Tyler. «Und wir wollen natürlich, dass sie das bestmögliche Reiseerlebnis haben.»

Mit Verlaub: Das ist vor allem heisse Luft. Denn im Falle annullierter, überbuchter oder verspäteter Flüge besteht das Problem für Passagiere nicht darin, dass sie sich mit mehreren Passagierrechten konfrontiert sähen. Denn anwendbar ist immer nur eines. Das Hauptproblem sind Airlines, die Ent­schädigungen prinzipiell verweigern – und zwar egal, ob im konkreten Einzelfall nun amerikanisches, europäisches oder sonstiges Passagierrecht gilt.

Deshalb: Wäre es der Iata wirklich ums Wohl der Passagiere gegangen, hätte sie sich nicht an «Regierungen weltweit» zu wenden brauchen. Der Branchenverband hätte ganz einfach seine rund 240 Airline-Mitglieder energisch daran erinnern können, dass bei Flugannullierungen usw. die unbürokratische Zahlung von Entschädigungen an die 
betroffenen Passagiere kundenfreundlich und imagefördernd wäre. Und übrigens auch vorgeschrieben.