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Es ist geradezu rührend, wie sehr sich die Luftfahrtbranche um das Wohl der Flugpassagiere sorgt: Viel zu kompliziert und für Fluggäste «nur verwirrend» sei das mit diesen Passagierrechten, liess der internationale Luftverkehrsverband Iata diesen Sommer an seiner Jahresversammlung in Kapstadt verlauten. Oder, wie es Generaldirektor Tony Tyler formulierte: «Es ist schlimm genug, auf einer Reise von den USA nach Israel in Europa steckenzu-
bleiben. Die zuständigen Behörden solltendie Situation nicht noch dadurch verschlimmern, dass sie den Fluggast mit
gleich drei verschiedenen Fluggastrechten konfrontieren.»
In einer Resolution fordert die Iata jetzt von Regierungen weltweit eine Vereinheitlichung der Passagierrechte. Und sie bietet den Behörden an, bei dieser Arbeit mitzuhelfen. «Reisende sind unsere Kunden», so Tyler. «Und wir wollen natürlich, dass sie das bestmögliche Reiseerlebnis haben.»
Mit Verlaub: Das ist vor allem heisse Luft. Denn im Falle annullierter, überbuchter oder verspäteter Flüge besteht das Problem für Passagiere nicht darin, dass sie sich mit mehreren Passagierrechten konfrontiert sähen. Denn anwendbar ist immer nur eines. Das Hauptproblem sind Airlines, die Entschädigungen prinzipiell verweigern – und zwar egal, ob im konkreten Einzelfall nun amerikanisches, europäisches oder sonstiges Passagierrecht gilt.
Deshalb: Wäre es der Iata wirklich ums Wohl der Passagiere gegangen, hätte sie sich nicht an «Regierungen weltweit» zu wenden brauchen. Der Branchenverband hätte ganz einfach seine rund 240 Airline-Mitglieder energisch daran erinnern können, dass bei Flugannullierungen usw. die unbürokratische Zahlung von Entschädigungen an die
betroffenen Passagiere kundenfreundlich und imagefördernd wäre. Und übrigens auch vorgeschrieben.
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