Doch von «bewährt» kann beim neuen M-Classic-Himbeersirup keine Rede sein. Im Gegenteil. Es ist ein neues Produkt. Seit dem Sommer gilt nämlich in der Schweiz das Cassis-de-Dijon-Prinzip.

Das heisst: Gewisse Produkte, die in der EU auf dem Markt sind, dürfen auch in der Schweiz ­verkauft werden.

Für Lebensmittel braucht es eine Bewilligung des Bundesamts für Gesundheit. Eine solche Bewilligung hat die Migros für Fruchtsirup erhalten.All das erklärt die Migros in ihrer eigenen Zeitung. Und auch, dass der ­Himbeersirup nicht mehr Fr. 4.80, sondern Fr. 3.50 koste.

Das ist eine Preis­reduktion um fast einen Drittel. Wie das ­möglich ist? Das verschweigt die Migros. Und weils die Migros verschweigt, holt das der K-Tipp jetzt nach: In der Schweiz muss ein Fruchtsirup 30 Prozent Fruchtsaft enthalten. In der EU hingegennur gerade 10 Prozent.

Nun produziert die Migros amtlich bewilligt den dünnen EU-Sirup in Aproz VS gleich selber.

Bereits hat das Bundesamt für Gesundheit aufgrund des Cassis-de-Dijon-Prinzips sechs weitere Bewilligungen für Lebensmittel ausgestellt. Unter anderem für ­Schinken und Apfelwein.

Wie der Sirup ­dürfen der EU-Schinken und der EU-Apfelwein mehr Wasser enthalten, als in der Schweiz bisher erlaubt war. Das Cassis-de-Dijon-Prinzip lässt sich also ganz einfach übersetzen: als Lizenz zum ­Verwässern.