Gemäss Untersuchungen in den USA geistern schätzungsweise 10 bis 20 Millionen Verstorbene auf Facebook herum. Nicht alle wollten das. Aber das Facebook-Profil bleibt im Internet, wenn sich die Hinterbliebenen nicht darum kümmern. Das Gleiche gilt für die persönlichen Daten des Verstorbenen, die in Clouds und oder bei E-Mail-Providern gespeichert sind.
Was geschieht damit nach dem Tod, wenn sich niemand darum kümmert? Das E-Mail-Konto bleibt mindestens so lange bestehen, wie die Rechnungen für das Abonnement bezahlt werden. Bei Gratis-Mail-Accounts wird das Konto nach einer gewissen Zeit der Inaktivität gelöscht. Bei Gmx zum Beispiel ist das nach sechs Monaten der Fall. Das Gleiche gilt für Daten-Clouds: Apple beispielsweise behält sich vor, die iCloud zu löschen, wenn sie ein Jahr inaktiv war.
Erben sind vor allem dann die Hände gebunden, wenn sie keinen Zugang zum E-Mail-Konto des Verstorbenen haben. Deshalb sollten sie das Passwort kennen. Mit dem Zugang zum E-Mail-Konto erhalten sie dann beispielsweise auch Einblick in elektronische Rechnungen und in Internetabonnements von Zeitschriften, Film- oder Musikdiensten wie Netflix und Spotify. Aus diesen Gründen ist es sinnvoll, Passwörter den Erben mitzuteilen.
Praktisches Formular für Passwörter
Der K-Tipp hat ein Vorsorgepaket zusammengestellt, das dies einfach macht. Es enthält nicht nur die wichtigsten Informationen und Vorlagen für ein Testament, eine Patienten- und eine Vorsorgeverfügung, sondern auch ein vierseitiges Formular «Anordnungen für den Todesfall». Dieses enthält Rubriken zur Angabe von Passwörtern und Benutzernamen, die man einfach ausfüllen kann (siehe Unten). Anschliessend sollte man seinen Angehörigen mitteilen, wo man dieses Formular aufbewahrt.
Was aber, wenn jemand keine Unterlagen für den Zugang zu Computer, Mail und Handy hinterlassen hat? «In solchen Fällen müssen Internetfirmen den Erben den Zugriff auf seine E-Mail-Konten ermöglichen.» Das sagt Hans Rainer Künzle, Anwalt und Professor für Privatrecht an der Uni Zürich. Künzle befasste sich mit rechtlichen Fragen zum digitalen Nachlass. Im Erbrecht gilt der Grundsatz, dass sämtliche Rechte und Pflichten im Todesfall per sofort an die Erben übergehen. Das betrifft auch den Vertrag des Verstorbenen mit dem Internetanbieter. «Deshalb haben die Erben ein Auskunftsrecht», hält Künzle fest.
Internetabo geht an Erben über
Auf Anfrage des K-Tipp sagen Sunrise und UPC denn auch, dass Erben das Abo eines Verstorbenen übernehmen können und Zugriff aufs E-Mail-Konto erhalten. UPC verlangt eine Kopie des Todesscheins. Bei Sunrise braucht es eine Erbenbescheinigung und die Zustimmung aller Erben, damit ein einzelner Erbe Zugriff erhält.
Die Swisscom dagegen erklärt, die E-Mails unterstünden dem Fernmeldegeheimnis. Deshalb gebe sie Login-Daten grundsätzlich nicht an Dritte heraus – ausser bei wichtigen Gründen. Dann brauche es den Todesschein und das Einverständnis der Erbengemeinschaft. Rechtsprofessor Künzle ist anderer Meinung. Immerhin: Die Swisscom will ihre Praxis überprüfen.
Übrigens: Sind vom Erblasser heruntergeladene E-Books, Filme und Musik auf dem Computer oder anderen Datenträgern gespeichert, ist die Rechtslage klar: Musik-Downloads werden gleich vererbt wie eine Platten- oder CD-Sammlung, digitale Bilder gleich wie Fotoalben.
Treffen Sie Vorkehrungen
Passwörter: Schreiben Sie alle Passwörter auf. Ein Formular dazu finden Sie im K-Tipp-Vorsorgepaket (siehe Unten).
Willensvollstrecker: Man kann im Testament jemanden bestimmen, der sich auch um den digitalen Nachlass kümmern soll.
Facebook: Hier kann man festlegen, dass das Konto nach dem Tod aufgelöst wird. So gehts: Beim Dreieck rechts oben «Einstellungen» -> «Konto verwalten» -> «Kontolöschung anfordern» wählen.
Google: Unter «Mein Konto» -> «Persönliche Daten & Privatsphäre» -> «Google- Aktivitäten verwalten» kann man ganz unten einen Kontoverwalter bestimmen und eine Frist festlegen, nach der das Konto als inaktiv gelten soll. Kurz zuvor benachrichtigt Google den Inhaber, dass ohne Rückmeldung die Kontaktperson informiert wird. Diese erhält dann ein E-Mail, der Kontoinhaber habe ihr Zugriff auf bestimmte Kontodaten gewährt. Auf welche, bestimmt der Inhaber.
Für den Ernstfall gut vorbereitet
Unfälle, Krankheiten und Tod können jeden und jede unvorbereitet treffen. Der K-Tipp bietet deshalb neu ein umfassendes Vorsorgepaket. Damit regeln Sie alles Notwendige für den Fall, dass Sie einmal urteilsunfähig sind und nicht mehr selbst entscheiden können. Das Set enthält:
Anordnungen für den Todesfall
Ein vierseitiges Formular zum Ausfüllen: Hier können Sie festhalten, wo Ihre wichtigsten persönlichen Dokumente zu finden sind, mit welchen Passwörtern man Zugang zu den elektronischen Unterlagen erhält, wo sich Ihre Bankkonten und Vermögenswerte befinden, welche Kreditkarten Sie haben oder wo Ihre Schlüssel deponiert sind. Zudem können Sie Ihre konkreten Wünsche für den Todesfall festhalten (Bestattungsart, Rituale usw.).
Patientenverfügung
Die Patientenverfügung enthält Ihre Anordnungen für den Fall, dass Sie nicht mehr selber über medizinische Behandlungen entscheiden können. Sie regeln selber, ob Sie lebensverlängernden Massnahmen oder Organspenden zustimmen oder nicht.
Vorsorgeauftrag
Damit können Sie jene Vertrauten bestimmen, die Sie in finanziellen oder persönlichen Belangen vertreten sollen, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind.
Testament
Im Testament können Sie Erben einsetzen und Vermächtnisse ausrichten. Eine Vorlage hilft, das Testament korrekt von Hand niederzuschreiben.
Zu den vier Themen erhalten Sie neben den Formularen eine achtseitige Anleitung. Und ein Falt-Kärtchen zum Mitnehmen im Portemonnaie, damit man Ihre Anordnungen im Notfall möglichst rasch findet.
Das K-Tipp-Vorsorgepaket kostet 12 Franken. Es kann bestellt werden über Telefon 044 253 90 70, Fax 044 253 90 71 oder direkt hier im Buchshop.