Ein Spengler war bei einem Personalvermittler angestellt. Ab 2007 wurde er in einer Berner Schlosserei eingesetzt. Diese bot ihn ab 2013 schweizweit auf. Ende 2014 verlangte der Mann vom Personalvermittler rund 56 000 Franken für Mehrauslagen und Überstunden für die auswärtigen Einsätze. Das Regionalgericht Bern-Mittelland sprach ihm rund 46 000 Franken zu. Der Personalvermittler wehrte sich vor allen Instanzen vergeblich mit dem Argument, der Klempner verhalte sich rechtsmissbräuchlich, weil er den Zusatzaufwand nicht bereits mit den Arbeitsrapporten geltend gemacht habe.