Die Website des Internethändlers klingt vielversprechend. Den Kunden wird neben «garantierten Tiefpreisen» auch eine «schnelle Lieferung» versprochen. Darauf warteten aber viele vergeblich: In den letzten Monaten beschwerten sich zahlreiche verärgerte Kunden bei der K-Tipp-Rechtsberatung und der K-Tipp-Plattform Reklamation.ch.
Tenor: Die bestellte Ware wird nicht geliefert. Den bereits bezahlten Kaufpreis gab es – wenn überhaupt – oft erst nach langem Hin und Her zurück.
Drei aktuelle Fälle:
Peter Stopper aus Diessenhofen TG bestellte Ende Januar einen PC-Monitor für 475 Franken. Er bezahlte umgehend. Angegeben war laut Stopper eine Lieferzeit von 4 bis 10 Werktagen. Als der Bildschirm nach zwei Wochen noch immer nicht bei ihm eingetroffen war, setzte er Electrolymp eine letzte Frist von einer Woche. Danach trat er vom Vertrag zurück und gab der Firma drei Wochen Zeit, um das Geld zurückzuzahlen. Doch nichts passierte. Erst als sich der K-Tipp einschaltete, erstattete ihm Electrolymp den Kaufbetrag zurück – allerdings abzüglich einer «Umtriebsentschädigung» von 30 Franken. Geschäftsinhaber Andreas Tutus schreibt dem K-Tipp: «Der Monitor war kurzzeitig ausverkauft. Deshalb hat sich die Lieferzeit nach Zahlungseingang geändert.»
Sven Degenhardt aus Romanshorn TG bestellte und bezahlte Mitte Januar einen Backofen für rund 1800 Franken. Angegebene Lieferzeit: 5 bis 10 Arbeitstage. Ende Januar fragte er nach, wo das Gerät bleibe. «Es hiess, es gehe noch zwei Wochen», sagt Degenhardt. Danach wurde er auf Anfang März vertröstet. Doch den Backofen erhielt er nie. Degenhardt forderte sein Geld zurück. Andreas Tutus teilte ihm daraufhin mit, es handle sich um ein «exotisches» Produkt: «Es ist nahezu überall ausverkauft. Daran kann niemand was ändern. Wir sind daran, das Produkt so schnell wie möglich zu liefern.» Von einer Rückerstattung wollte er nichts wissen. Erst als der K-Tipp nachhakte, zeigte sich Tutus bereit, die Bestellung zu stornieren. Die Rückerstattung war bei Redaktionsschluss allerdings noch nicht erfolgt.
Ein K-Tipp-Leser aus Winterthur ZH kaufte im Dezember für seinen Computer eine Grafikkarte für 850 Franken. Nach zwei Monaten hatte er den Artikel immer noch nicht erhalten: Er trat in Absprache mit dem Kundendienst vom Kaufvertrag zurück. Ihm wurde versprochen, dass der einbezahlte Betrag zurückerstattet werde. Doch das Geld kam nicht. Erst nach dem Eingreifen des K-Tipp überwies Electrolymp den Betrag.
Tutus schreibt dazu kurz und knapp: «Die Lieferzeit ist und war auf ‹unbekannt›. Das ist bei den meisten Grafikkarten der Fall.»
So wehren Sie sich, wenn die Ware nicht kommt
- Zahlen Sie wenn immer möglich auf Rechnung.
- Gerät der Verkäufer mit der Lieferung in Verzug, sollten Sie ihm per eingeschriebenem Brief eine letzte Frist von zehn Tagen setzen. Drohen Sie ihm an, bei Nichtlieferung innert der Frist vom Vertrag zurückzutreten.
- Verstreicht diese Frist ungenutzt: Erklären Sie schriftlich den Rücktritt vom Vertrag. Verlangen Sie gleichzeitig die Rückzahlung von bereits bezahlten Beträgen.
- Musterbrief «Vertragsrücktritt bei Lieferverzug» ist erhältlich unter: www.ktipp.ch/lieferverzug