Ein Ehepaar lebte getrennt. Der Mann zahlte die Alimente nicht und wurde von der Ehefrau betrieben. Doch der Mann hatte kein Geld, es resultierte ein Pfändungsverlustschein. Dann wurde das Paar geschieden. Im Urteil steht, die Parteien seien «güterrechtlich auseinander­gesetzt». Mit dieser Formulierung kann sie mit dem Verlustschein beim Ex-Mann nichts mehr holen. Denn alte Schulden seien mit der güterrechtlichen Abrechnung quasi erledigt, sagt das Bundesgericht.   

Bundesgericht, Urteil 5A_803/2010 vom 3. 12. 2010