Inhalt
Eine Frau mit Jahrgang 1941 aus dem Kanton Solothurn wurde wegen Infekten und Entzündungen mehrmals hospitalisiert. Das Spital meldete das der Erwachsenenschutzbehörde Olten-Gösgen. Diese organisierte eine Spitex-Betreuung zu Hause. Doch die Frau verweigerte die Körperpflege. Ihr Haus war zudem von Ungeziefer befallen. Die Behörde brachte sie daher in einem Altersheim unter. Dagegen beschwerte sich die Frau: Sie wolle zu Hause wohnen. Das Verwaltungsgericht lehnte das ab: Sie sei auf intensive Pflege angewiesen und im Heim gehe es ihr gesundheitlich besser. Das Bundesgericht sah es gleich.
Bundesgericht, Urteil 5A_215/2022 vom 31.3.2022
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden