Eine 67-jährige Frau hatte Nacken- und Schulterbeschwerden und liess sich deshalb die Brüste verkleinern. Die Krankenkasse weigerte sich, die Kosten aus der Grundversicherung zu übernehmen.



Zwar waren zwei Voraussetzungen für die Kostenübernahme erfüllt: Es wurden auf beiden Seiten rund 500 Gramm Gewebe entnommen, und die Frau war nicht übergewichtig.



Das Bundesgericht sagt aber: In solchen Fällen ist zu prüfen, ob sich Nacken- und Schulterbeschwerden nicht...