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Ein Mann erhöhte auf den 1. April sein Arbeitspensum von 60 auf 100 Prozent und verdiente damit deutlich mehr. Nun verlangte er von der Pensionskasse einen neuen Ausweis per 1. April mit dem höheren versicherten Lohn. So wären die Beiträge an sein Alterskapital höher geworden.
Die Kasse weigerte sich aber gestützt auf das Reglement - und das Bundesgericht gab ihr Recht. Die Vorsorgeeinrichtungen dürfen in solchen Fällen den neuen Lohn erst auf den folgenden 1. Januar fests...
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