Lässt sich ein Ehepaar während der beruflichen Aktivität scheiden, sind die Pensionskassengelder hälftig übers Kreuz zu teilen. Eine solche Teilung der Vorsorgegelder ist indes nur möglich, solange der Mann beispielsweise nicht invalid oder pensioniert ist; sonst tritt anstelle der Teilung eine angemessene, eventuell monatlich auszuzahlende Entschädigung an den anderen Ehegatten.



Und was gilt, wenn sich ein Ehegatte nach den Statuten der Pensionskasse bereits pensionieren l...