Groupe Mutuel: «Puff» im internen System
Fritz Grau zügelte von Bern nach Basel und wechselte deshalb auch die Bank. Er ist bei der Easy Sana versichert, die zur Groupe Mutuel gehört. Es brauchte allein schon mehrere Anläufe, bis die Easy Sana seine neue Adresse korrekt übernommen hatte. Vollends zum Desaster gerieten die Bemühungen der Krankenkasse, die neuen Daten für das Lastschriftverfahren (LSV) bei der neuen Bank zu erfassen. Folge: Die Kasse konnte die Prämien nicht abbuchen – und anschliessend hat sie den Kunden sogar betrieben. Die ganze Angelegenheit konnte erst ge-regelt werden, nachdem sich der K-Tipp eingeschaltet hatte.
Fritz Grau folgert: «Bei dieser Kasse weiss die eine Hand nicht, was die andere macht.»
Tipp: Der K-Tipp rät davon ab, Prämien via Lastschriftverfahren zu zahlen.
Katzenjammer bei der Tierversicherung
Niels Forster aus Kindhausen ZH hat für seine Haustiere mehrere Policen bei der Tierversicherung «Wau-miau»; sie wird von der Europäischen Reiseversicherung betrieben. Doch bei der Schadenabwicklung passierten so viele Fehler, dass ein Mitarbeiter schliesslich zugeben musste: «Unsere Tierrechnungs-Spezialisten sind keine Versicherungsexperten.»
Beispiel: Forster hatte eine Katze für maximal 1000 Franken versichert. Als er eine Tierarztrechnung über 1300 Franken einreichte, zog ihm die Tierversicherung die vereinbarte Franchise (100 Franken) und den 10-prozentigen Selbstbehalt von den 1000 Franken ab und vergütete nur 800 Franken. Das war falsch. Sie hätte Franchise und Selbstbehalt von 1300 Franken abziehen und deshalb den Höchstbetrag von 1000 Franken überweisen müssen.
Oder: Für eine Physiotherapie zahlte die Versicherung erst, nachdem Forster insistiert hatte. Ein Mitarbeiter bestätigte dies, denn er habe inzwischen «die Versicherungsbedingungen abschliessend studieren können».
Brief an einen Toten
Im Juni 2014 starb Silvan Mahrer (Name geändert). Darauf erhielt seine Witwe von der Axa Winterthur einen Brief, der an Silvan Mahrer adressiert war. Im Betreff stand «Todesfall von Silvan Mahrer», in der Anrede «Sehr geehrter Herr Mahrer» – und im Brief schrieb der Leiter Servicecenter bei der Axa: «Wir haben die Mitteilung über den Tod von Silvan Mahrer erhalten.»
Von der Progrès «brutal» abgefertigt
Lisa Zurkirchen aus Möriken AG schrieb der Krankenkasse Progrès (gehört zur Helsana-Gruppe) einen höflichen Brief: Sie müsse für ihre zwei Hörgeräte 5780 Franken zahlen. Und: «Ich möchte anfragen, ob die Progrès einen Beitrag an diese aussergewöhnliche und in meinem Alter wohl einmalige Kostenbelastung leisten kann.»
Zurück kam kein Brief, sondern eine vom Computer fabrizierte «Leistungsabrechnung auf einen Blick» mit dem Fazit «Gesamtbetrag für Zurkirchen Lisa: 0.00». Die Betroffene fühlt sich «abgefertigt». Diese Kürze «mit den vielen Nullen» sei «ohne Erklärung brutal».
Nach der Intervention des K-Tipp hat sich die Helsana entschuldigt und die Frau an die Stiftung Fondation Sana aufmerksam gemacht; das sei ein Hilfsfonds für Versicherte der Helsana-Gruppe in Not.
Das jährliche «Kein-Kündigungsrecht»
Eine Kundin hat 2010 bei der Basler eine Hausratversicherung abgeschlossen. Aufgedruckte Laufzeit der Police: 2010 bis 2015. Sie hat aber beim Abschluss auch – wie es der K-Tipp immer wieder empfiehlt – eine Sondervereinbarung verlangt, nämlich ein jährliches Kündigungsrecht. Die Basler hat ihr das 2010 in der Police denn auch eingeräumt – jedoch mit dem Zusatz, es sei «erstmals gültig per 28. Februar 2015». Also erst nach fünf Jahren, bei Ablauf der Police. Das ist widersinnig.
Mehr noch: Als die Kundin Ende 2013 kündigte, wurde ihr der Wegzug schriftlich verweigert. Es klappte erst, nachdem der K-Tipp die Basler gefragt hatte, ob das seltsame jährliche «Kein-Kündigungsrecht» übliche Praxis sei. Das hat die Basler verneint.
Auch die Helvetia scheint Mühe zu haben mit dem jährlichen Kündigungsrecht. Als Kundin Irene Kessler aus Flums SG ihren langjährigen Vertrag gestützt auf die Sondervereinbarung vorzeitig kündigen wollte, bestand die Helvetia auf der Vertragsdauer von fünf Jahren. Der frühere Ausstieg wurde erst möglich, als die Kundin insistierte.
Kostenbeteiligung zu Unrecht verlangt
Es stand auch schon im K-Tipp (Ausgabe 3/2014): Bei Schwangerschaftskomplikationen müssen werdende Mütter in der Grundversicherung der Krankenkassen weder Franchise noch Selbstbehalt zahlen. Das gilt seit Anfang März dieses Jahres – und übrigens auch bei Totgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche.
Dennoch sollte Sonja Keller aus dem Zürcher Unterland (Name geändert) 1235 Franken selber zahlen. Die CSS stellte ihr diese Kostenbeteiligung in Rechnung, nachdem die Versicherte im Frühling eine Totgeburt in der 17. Schwangerschaftswoche erlitten hatte.
Zum Glück informierte sich Keller beim K-Tipp. In der Folge korrigierte die CSS ihren Fehler.
Daten-Schlendrian bei der IV-Stelle
Eine Frau aus Winterthur bemüht sich bei der IV-Stelle des Kantons Zürich um eine Invalidenrente. Doch die IV-Stelle schickte ihr fälschlicherweise zwei persönliche Dokumente, die völlig andere Personen betrafen. So erfuhr die Frau nicht nur Namen und AHV-Nummer eines ihr unbekannten Mannes. Sie erfuhr so auch, wie es dem Mann in einer Eingliederungsstätte ergeht, dass seine Therapeutin über seine Konzentrationsfähigkeit «positiv überrascht» sei, dass er ab und zu alleine spazieren gehe und dass er zurzeit vor allem das Zehnfingersystem übe.
Über ein zehnjähriges Kind konnte die Empfängerin ungewollt lesen, seine psychomotorische Therapie wegen eines Geburtsgebrechens sei nach zwei Jahren «ausgereizt». Für eine Verlängerung brauche es jetzt ein spezialärztliches Zeugnis, das eventuell die Schweizer Epilepsie-Klinik machen könne.
Falsche Auskunft von der Concordia
Wer am Arbeitsplatz eine längere Auszeit nimmt, kann eine sogenannte Abredeversicherung abschliessen und so die Unfalldeckung verlängern (K-Tipp 15/2013). Diese Abredeversicherung müssen Interessenten bei demjenigen Versicherer abschliessen, bei dem ihr Betrieb unfallversichert ist (zum Beispiel bei der Suva).
Im September 2013 meldete der K-Tipp: Wer vorher bei der Suva war, muss die Prämienerhöhung von 25 auf 45 Franken pro Monat nicht schlucken, sondern kann zur Concordia gehen, die weiterhin 25 Franken verlangt. Das bestätigte die Concordia dem K-Tipp zweimal.
Leider war die Auskunft falsch – und es bleibt dabei: Die Abredeversicherung müssen Angestellte dort kaufen, wo ihr Arbeitgeber die Unfallversicherung hat.