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Eine Genfer Gewerkschaft prangerte an einer Kundgebung die Praktiken eines Arbeitgebers an. Sie behauptete, dieser gründe Firmen, zahle den Angestellten zu wenig Lohn und lasse die Firmen dann Konkurs gehen. Der Gewerkschaftssekretär sprach von einem «regelrechten System der organisierten Mafia». Das Genfer Strafgericht verurteilte den Mann wegen Beschimpfung zu 30 Tagessätzen à 50 Franken auf Bewährung. Das Berufungsgericht reduzierte dies auf 20 Tagessätze. Die Bundesrichter bestätigten das Urteil: Gewerkschafter dürften zwar ihre Meinung äussern, der Angeklagte habe aber «die Grenze der gewerkschaftlichen Polemik überschritten».
Bundesgericht, Urteil 6B_15/2021 vom 12.11.2021
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