Mit 10 000 Franken kann heute gebüsst werden, wer sich weigert, an Telefon­umfragen des Bundes teil­zunehmen, die auch höchst private und intime Belange betreffen. Gross war die Empörung, als der K-Tipp vor gut einem Jahr diesen Auskunftszwang publik gemacht hatte.

Jetzt kommt endlich Bewegung in die Sache: Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrats legte Ende Oktober einen Gesetzesentwurf vor, der besagt: Personen in ­Privathaushalten können bei Umfragen des Bundesamts für Statistik «nicht mehr zur obligatorischen Beantwortung verpflichtet werden».

Der Entscheid fiel mit 15 zu 3 Stimmen (bei 3 Enthaltungen). Die Nein-Stimmen und Enthaltungen: Ueli Leuenberger (GPS), Maria Roth-Bernasconi (SP), Hans Stöckli (SP), Josef Zisyadis (PdA), Antonio Hodgers (GPS) und Kurt Fluri (FDP). Stellvertretend erklärt Ueli Leuenberger: «Ohne Auskunftspflicht ist die Ver­lässlichkeit von Statistiken nicht gegeben.»

Die entsprechende Vorlage dürfte frühestens im Frühling 2011 von National- und Ständrat behandelt ­werden.