Inhalt
02.11.2010
Mit 10 000 Franken kann heute gebüsst werden, wer sich weigert, an Telefonumfragen des Bundes teilzunehmen, die auch höchst private und intime Belange betreffen. Gross war die Empörung, als der K-Tipp vor gut einem Jahr diesen Auskunftszwang publik gemacht hatte.
Jetzt kommt endlich Bewegung in die Sache: Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrats legte Ende Oktober einen Gesetzesentwurf vor, der besagt: Personen in Privathaushalten können bei Umfragen des Bundesamts für Statistik «nicht mehr zur obligatorischen Beantwortung verpflichtet werden».
Der Entscheid fiel mit 15 zu 3 Stimmen (bei 3 Enthaltungen). Die Nein-Stimmen und Enthaltungen: Ueli Leuenberger (GPS), Maria Roth-Bernasconi (SP), Hans Stöckli (SP), Josef Zisyadis (PdA), Antonio Hodgers (GPS) und Kurt Fluri (FDP). Stellvertretend erklärt Ueli Leuenberger: «Ohne Auskunftspflicht ist die Verlässlichkeit von Statistiken nicht gegeben.»
Die entsprechende Vorlage dürfte frühestens im Frühling 2011 von National- und Ständrat behandelt werden.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden