Ein 20-Jähriger musste seine Ausbildung zum Polymechaniker abbrechen, weil er psychisch erkrankte. Danach bezog er Taggelder der Invalidenversicherung (IV). Nun muss die IV auch Eingliederungsmassnahmen zahlen. Der junge Mann wünschte dafür 130 000 Franken für eine dreijährige Journalisten-Ausbildung in einer Stiftung.

Doch das Bundesgericht gewährt ihm nur 48 000 Franken für die Beendigung der Polymech-Lehre. Die Mehrkosten für den Berufswechsel seien nicht angemessen. Zudem sei Journalismus mit vielen sozialen Kontakten verbunden, und dem sei der psychisch angeschlagene Mann nicht gewachsen.

Bundesgericht, Urteil 8C_812/2007 vom 6.10.2008