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02.06.2022
Ein Maler aus Küssnacht am Rigi SZ hatte mehr als 900 000 Franken Schulden. Das Betreibungsamt pfändete seinen Porsche Cayenne. Einen Lieferwagen durfte der Maler für die Arbeit behalten. Der Mann wehrte sich gegen den Einzug des Porsches – er brauche das Auto für die Arbeit. Das Kantonsgericht Schwyz und das Bundesgericht wiesen seine Beschwerde ab. Für den Malerbetrieb benötige der Mann nicht zwei Fahrzeuge.
Bundesgericht, Urteil 5A_580/2021 vom 21.4.2022
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