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04.04.2012
Seit dem 27. Februar gelten für den Paketimport neue Gebühren für «Besichtigungen» und «Zollrevisionen». Die haben es in sich:
Besichtigungen führt die Post dann durch, wenn die Sendung «wegen fehlender, unglaubwürdig oder unvollständig ausgefüllter Zolldokumente» geöffnet werden muss. Was «un- glaubwürdig» bedeutet, liegt im Ermessen der Post. Die Besichtigung kostet nun Fr. 13.–, vorher waren es Fr. 6.–. Gratis ist sie nur, wenn der Wert der Ware unter der Mehrwertsteuerfreigrenze liegt. Zahlen muss der Empfänger, obwohl der Absender die Dokumente ausgefüllt hat.
Zollrevisionen macht die Post nur, wenn der Zoll das verlangt. Das ist dann der Fall, wenn der Zoll einen Verdacht hegt. Die Post öffnet das Paket, der Zoll untersucht den Inhalt, die Post schliesst es wieder. Fr. 13.– fallen dafür auch dann an, wenn die Mehrwertsteuerfreigrenze nicht erreicht und mit dem Paketinhalt alles in Ordnung ist. Bisher war dies gratis.
Der Preisüberwacher hat die Tarife abgesegnet. Dort heisst es: «Auslöser einer Zollrevision ist die Zollverwaltung. Die Kosten dafür fallen aber zum grossen Teil bei der Post an. Sie hat Anspruch darauf, dass ihr diese Kosten vergütet werden.»
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Unlauterer Profit
Als Beweis für den unlauteren Profit, den die Post mit der Zollrevision betreibt: Unter dem roten Kleber 'Abgabepflichtig' schaut der grüne Kleber 'Abgabefrei' hervor. Nach getaner Untersuchung fragt sich die Post: wo können wir uns die 13.- Zollrevisionsgebühren reinholen? Ärgerlich, unsauber. Da muss schleunigst etwas unternommen werden.