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Karin Guggenbühl aus St. Gallen zieht demnächst um. Im Internet unter Post.ch wollte sie deshalb ihre neue Adresse hinterlegen und der Post einen Nachsendeauftrag erteilen. Früher mussten Kunden dafür neben der Adresse noch die Festnetznummer angeben. Neu verlangt die Post auch die Handynummer.
Am Schalter teurer als im Internet
Ohne die Handynummer konnte Guggenbühl die Adressänderung nicht eingeben. Die St. Gallerin beschwerte sich beim Kundendienst und wurde an den Postschalter verwiesen. Der Nachteil am Schalter: Gleiche Dienstleistungen sind viel teurer. Eine Adressänderung mit Nachsendeauftrag kostet dort 42 Franken – im Internet sind es nur 30 Franken. Die Postumleitung ist am Schalter ebenfalls 12 Franken teurer. Dort kostet diese Dienstleistung 22 Franken.
Post-Sprecher Oliver Flüeler sagt, die höheren Kosten am Schalter seien «durch die individuelle Beratung durch das Personal gerechtfertigt».
Karin Güggenbühl sieht das anders: «Ich benötige keine Beratung», sagt sie. «Offensichtlich wird man mit höheren Gebühren bestraft, wenn man seine Daten nicht preisgeben will.»
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In rühmen von Kann Guggenbühl
Es ist eine Frechheit kleinen und mittlerer Unternehmen laufend Steine in den Weg zu legen. Wenn Karin G. ihre genaue Adresse und Festnetznummer angibt, sollte das genügen. Dann ist sie offentlich erreichbar. Zudem ist sie im Internet offentlich abzurufen. Ihre Kunden/ Kundinnen finden Karin G. schließlich auch. Dazu braucht man keine Handynummer, wenn die Unternehmerin dies nicht wünscht. Pfui Post!
Frechheit
Soetwas sollte verboten sein!