Die Kunden zahlen im Inlandverkehr zu viel Porto – zu diesem klaren Schluss kam der Preisüberwacher, als er Gewinn und Kosten bei der Post ana­lysierte. Stefan Meierhans hat deshalb Anfang Jahr ein Verfahren eingeleitet. Damit soll geklärt werden, wie viel genau der gelbe Riese zu viel einkassiert (K-Tipp 4/13).

Bei den Briefen bis 50 Gramm hat die Post in der Schweiz ein Monopol. Hier sind dem Preisüberwacher allerdings die Hände gebunden: Er kann der Post keine Preisvorschriften machen – ­obwohl dies gerade im Monopol­bereich wichtig wäre. Stefan Meierhans darf nur eine Preisempfehlung ans Departement von Bundesrätin Doris Leuthard richten. Bei Paketen und Briefen mit einem Gewicht von über 50 Gramm ist es Meierhans hingegen möglich, der Post tiefere Tarife vorzuschreiben.

«Äusserst rasch und fundiert entschieden»

Doch das passt der Post gar nicht. Sie reichte im Juli Beschwerde gegen den Preisüberwacher ein. So wollte die Post bewirken,  dass die Untersuchung zu den Kosten und Preisen auf Eis gelegt wird. Mit der Beschwerde versuchte die Post auch, sich die Wett­bewerbskommission vom Hals zu halten. Eine Ver­zögerungstaktik, damit die Post möglichst lange überteuerte Preise verlangen kann?

Post­sprecherin Nathalie Dérobert Fellay verneint dies: «Mit der Beschwerde wollten wir er­reichen, dass die Preis­behörden ihr ­Vor­gehen zu unseren Tarifen zeitlich koordi­nieren.»

Das widerspricht jedoch dem, was die Post vor Gericht beantragte: nämlich die Einstellung des Ver­fahrens zu den ­Preisen für Postsendungen über 50 Gramm – auf unbestimmte Zeit.

Am 2. September hat das Bundesverwaltungs­gericht beschlossen, auf die Post-Beschwerde nicht ­einzutreten. Begründung: Die Eröffnung einer Untersuchung «im Interesse eines wirksamen Kon­sumentenschutzes» könne nicht auf dem Rechtsweg ausgebremst werden. Verfahren des Preisüber­wachers sollen nicht mittels Beschwerden «ungebührlich in die Länge gezogen» werden können.

Preisüberwacher Stefan Meierhans ist froh, dass die Richter «äusserst rasch und dennoch fundiert» entschieden haben. Es sei ein Novum, dass «ein Bundesunternehmen gerichtlich gegen uns vorgegangen ist». Die Post will ihre ­Beschwerde nicht weiterziehen.

Auch die SBB wollten einen Maulkorb für Meierhans

Letztes Jahr wollte auch der Ständerat Preisüber­wacher Stefan Meierhans ruhigstellen. Die Kantons­vertreter schlugen vor, dass der Preisüberwacher zwar bei der Formulierung der Ziele der SBB einbezogen werde, sich danach aber nicht mehr zu den Tarifen äussern dürfe. Der Nationalrat lehnte das ab, der Ständerat gab schliesslich nach – gegen den Willen der SBB.

Der Preisüberwacher darf demnach die Billettpreise weiterhin uneingeschränkt kritisieren – und nötigenfalls auch tiefere ­Tarife anordnen.