Die Kunden zahlen im Inlandverkehr zu viel Porto – zu diesem klaren Schluss kam der Preisüberwacher, als er Gewinn und Kosten bei der Post analysierte. Stefan Meierhans hat deshalb Anfang Jahr ein Verfahren eingeleitet. Damit soll geklärt werden, wie viel genau der gelbe Riese zu viel einkassiert (K-Tipp 4/13).
Bei den Briefen bis 50 Gramm hat die Post in der Schweiz ein Monopol. Hier sind dem Preisüberwacher allerdings die Hände gebunden: Er kann der Post keine Preisvorschriften machen – obwohl dies gerade im Monopolbereich wichtig wäre. Stefan Meierhans darf nur eine Preisempfehlung ans Departement von Bundesrätin Doris Leuthard richten. Bei Paketen und Briefen mit einem Gewicht von über 50 Gramm ist es Meierhans hingegen möglich, der Post tiefere Tarife vorzuschreiben.
«Äusserst rasch und fundiert entschieden»
Doch das passt der Post gar nicht. Sie reichte im Juli Beschwerde gegen den Preisüberwacher ein. So wollte die Post bewirken, dass die Untersuchung zu den Kosten und Preisen auf Eis gelegt wird. Mit der Beschwerde versuchte die Post auch, sich die Wettbewerbskommission vom Hals zu halten. Eine Verzögerungstaktik, damit die Post möglichst lange überteuerte Preise verlangen kann?
Postsprecherin Nathalie Dérobert Fellay verneint dies: «Mit der Beschwerde wollten wir erreichen, dass die Preisbehörden ihr Vorgehen zu unseren Tarifen zeitlich koordinieren.»
Das widerspricht jedoch dem, was die Post vor Gericht beantragte: nämlich die Einstellung des Verfahrens zu den Preisen für Postsendungen über 50 Gramm – auf unbestimmte Zeit.
Am 2. September hat das Bundesverwaltungsgericht beschlossen, auf die Post-Beschwerde nicht einzutreten. Begründung: Die Eröffnung einer Untersuchung «im Interesse eines wirksamen Konsumentenschutzes» könne nicht auf dem Rechtsweg ausgebremst werden. Verfahren des Preisüberwachers sollen nicht mittels Beschwerden «ungebührlich in die Länge gezogen» werden können.
Preisüberwacher Stefan Meierhans ist froh, dass die Richter «äusserst rasch und dennoch fundiert» entschieden haben. Es sei ein Novum, dass «ein Bundesunternehmen gerichtlich gegen uns vorgegangen ist». Die Post will ihre Beschwerde nicht weiterziehen.
Auch die SBB wollten einen Maulkorb für Meierhans
Letztes Jahr wollte auch der Ständerat Preisüberwacher Stefan Meierhans ruhigstellen. Die Kantonsvertreter schlugen vor, dass der Preisüberwacher zwar bei der Formulierung der Ziele der SBB einbezogen werde, sich danach aber nicht mehr zu den Tarifen äussern dürfe. Der Nationalrat lehnte das ab, der Ständerat gab schliesslich nach – gegen den Willen der SBB.
Der Preisüberwacher darf demnach die Billettpreise weiterhin uneingeschränkt kritisieren – und nötigenfalls auch tiefere Tarife anordnen.
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