Post im Verzug
Bei 70 000 Schweizer Haushalten stimmen Wohn- und Postadresse nicht überein. Dann kommt die Post einen Tag später.
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K-Tipp 8/2005
20.04.2005
Marco Diener - mdiener@ktipp.ch
Angenommen, Sie zügeln nach Bern. Genauer gesagt ins Quartier Eymatt im Nordwesten der Stadt. Sie teilen Freunden und Bekannten die neue Adresse mit: 3027 Bern. So stehts auch im Ortsverzeichnis der Telefonbücher.
Irgendwann wundern Sie sich. Denn Sie erhalten die Post immer zu spät. Vielleicht werden Sie den Pöstler darauf ansprechen und zu Ihrer Überraschung erfahren, dass die Post für Sie «falsch» adressiert ist.
Die nächste Poststelle liegt nämlich nic...
Angenommen, Sie zügeln nach Bern. Genauer gesagt ins Quartier Eymatt im Nordwesten der Stadt. Sie teilen Freunden und Bekannten die neue Adresse mit: 3027 Bern. So stehts auch im Ortsverzeichnis der Telefonbücher.
Irgendwann wundern Sie sich. Denn Sie erhalten die Post immer zu spät. Vielleicht werden Sie den Pöstler darauf ansprechen und zu Ihrer Überraschung erfahren, dass die Post für Sie «falsch» adressiert ist.
Die nächste Poststelle liegt nämlich nicht auf Stadtberner Boden, sondern im benachbarten Hinterkappelen. Ihre Post wird Ihnen von dort aus nach Hause geliefert. Konkret: Sind Briefe für die Eymatt an 3027 Bern adressiert, landen diese zwar in Bern, werden aber an die Poststelle 3032 Hinterkappelen weitergeleitet. Dabei geht ein Tag verloren - auch bei A-Post.
Die Eymatt ist kein Einzelfall. Wer «Im Gsteig» in 8700 Küsnacht wohnt, tut gut daran, als Postadresse 8703 Erlenbach anzugeben. Sonst trifft auch da die Post zu spät ein. Gesamtschweizerisch stimmt bei zwei Prozent der Haushaltungen der Name des Wohnorts nicht mit der Postadresse überein. Das sind rund 70 000 Haushaltungen.
Erkundigen Sie sich nach Ihrer Poststelle
Die Post schiebt die Verantwortung auf die Kunden ab. «Wenn die Adressierung korrekt ist, kommen die Sendungen rechtzeitig an», erklärt Pressesprecher Dario Ballanti. «Korrekt» heisst für die Post: Postleitzahl und Auslieferungsort der Post.
Alteingesessene kennen das Phänomen seit Jahren, Neuzuzüger sind verwirrt. Und dagegen unternimmt die Post nichts. Selbst dann nicht, wenn ein Neuzuzüger einen Nachsendeauftrag erteilt und nichtsahnend als Adresse seinen neuen Wohnort angibt.
«Von einem Postmitarbeitenden kann nicht verlangt werden, dass er über jede Adresse in der Schweiz Bescheid weiss», erklärt Dario Ballanti.
Beachten Sie deshalb folgende Tipps:
- Falls Sie an den Rand einer Gemeinde zügeln: Erkundigen Sie sich, von wo die Post ausgeliefert wird.
- Das gilt auch für den Fall, dass Sie in ein Dorf ohne eigene Poststelle ziehen.
- Denken Sie daran, dass das Ortsverzeichnis im Telefonbuch in dieser Beziehung nicht verlässlich ist.
- Geben Sie als Adresse stets Postleitzahl und Ort der ausliefernden Poststelle an, wenn diese nicht mit Ihrem Wohnort übereinstimmt.