Flugpassagiere kennen die Masche: Das Ticket ist zwar günstig. Doch dann kommen Zuschläge für Kerosin, Gepäck, Kreditkartenzahlung und dergleichen dazu. Am Schluss kosten die Zuschläge mehr als das Ticket.

So kann es auch Postkunden gehen, wie etwa Roland Gyr aus Lyss BE erfahren musste. Vor seinen Ferien wollte er auf www.post.ch einen Auftrag «Post zurückbehalten» aufgeben. Und zwar deshalb im Internet, weil der Auftrag dort 8 statt 20 Franken kostet. Doch bei den 8 Franken blieb es nicht:

  • Zuerst kamen 5 Franken hinzu, weil der Auftrag nicht nur für seine Post, sondern auch für dieje-nige seiner Frau gelten sollte. Die Gebühr gilt pro zusätzliche erwachsene Person.
     
  • Weitere 2 Franken wurden fällig, weil Roland Gyr den Auftrag für die Zeit von Samstag bis Samstag erteilte. Also nicht für zwei Wochen, sondern für zwei Wochen und einen Tag.
     
  • Und schliesslich wurden noch 5 Franken drauf­geschlagen, weil er sich auf www.post.ch nicht als Kunde registriert hatte.
     
  • Das heisst: Zur Gebühr von 8 Franken berechnete die Post Zuschläge von total 12 Franken. Trotzdem klickte Gyr weiter. Doch plötzlich wollte die Post auch noch seine Handy-Nummer wissen. Nur: Gyr hat gar kein Handy.
     
  • Er musste aufgeben und die nächste Poststelle aufsuchen, um den Auftrag zu erteilen. Gesamtkosten: 27 Franken. Zurückbehalten ist teurer als zustellen 

«Ich verstehe das nicht», sagt Roland Gyr. «Wenn mir die Post nicht zugestellt wird, dann kostet das 27 Franken mehr, als wenn sie mir zugestellt würde.» 

Post-Sprecher Oliver Flüeler verteidigt diese ­Gebührenpolitik. Die Post verrechne ihren Aufwand «verursachergerecht nach Sendemenge». Das heisst: Zwei Personen erhalten mehr Post als eine. Deshalb müssten sie auch mehr zahlen. Davon ausgenommen sind nur Minderjährige, weil sie laut Flüeler «erfahrungsgemäss kaum Post erhalten».

Den sogenannten Identifikationszuschlag von 5 Franken erklärt die Post auf ihrer Homepage wortreich, aber völlig unverständlich: «Aufgrund der Tatsache, dass sich der Kunde nicht registriert, müssen Prozesse in Gang gesetzt werden, welche vom Standardprozess abweichen. Diese Identi­fi­kationsprozesse werden mit diesem Zuschlag ab­gegolten.»