Ja. Die Post verlangt bei Einfamilienhäusern, dass der Briefkasten an der Grundstücksgrenze beim allgemein benutzten Zugang zum Haus aufgestellt wird. Das müssten Sie nur dann nicht einhalten, falls für Sie der Weg vom Haus bis zum vorgeschriebenen Standort aus gesundheitlichen Gründen nicht zumutbar wäre.