Mario Mauch (Name geändert) aus Bern bestellte in China zwei Modellautos im Gesamtwert von 20 US-Dollar. Ein Paket mit diesem Wert ist eigentlich abgabefrei – es fallen also keine Gebühren an, kein Zoll und auch keine Mehrwertsteuer. Trotzdem musste Mauch dem Pöstler Fr. 47.25 zahlen.

Rückzahlung erst nach Reklamation

Natürlich reklamierte er umgehend – und die Post musste ihm recht geben: Die Verzollung sei «nicht korrekt erfolgt». Er erhalte das Geld zurück. Doch das Geld kam lange nicht. Mehrmals musste sich Mauch beschweren. Nach über anderthalb Monaten trafen die Fr. 47.25 endlich ein.

Doch was war passiert? «Der Versender hatte den Warenwert ungenügend deklariert», behauptet Post-Sprecher Oliver Flüeler. Deshalb habe der Postzöllner «das Paket geöffnet und den Wert des Inhalts im Internet ‹gegoogelt›». Dabei sei er auf 99 Euro gekommen. Und das habe dann zu den Gebühren und Steuern von insgesamt 47.25 Franken geführt.

Nur: Der Warenwert, den der Postzöllner ermittelt hat, ist falsch. Und vor allem: Das Paket war vom chinesischen Absender einwandfrei deklariert worden. Deshalb wollte der K-Tipp von der Post wissen: Inwiefern war der ­Warenwert «ungenügend deklariert»?

Fehler ist für die Post «ein Kulanzfall»

Doch die Post verweigert weitere Auskünfte: «Die Post hat sich für die falsche Verzollung gegenüber dem Kunden entschuldigt und den Fall als Kulanzfall ­behandelt. Mehr gibt es seitens der Post nicht mehr zu erklären.»

Doch auch diese Erklärung ist seltsam: Wenn die Post einen Fehler macht und ihn dann ausbügelt, dann ist sie nicht kulant. Denn sie zahlt ja nur das Geld zurück, das ohnehin dem Kunden gehört.