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Ein Aargauer erhielt vom kantonalen Amt für Migration eine Verfügung mit dem Widerruf seiner Niederlassungsbewilligung – versandt per «A-Post Plus». Bei diesem Versand muss der Briefträger die Zustellung nicht per Unterschrift des Empfängers bestätigen lassen. Der Brief landete laut Post am 3. August im Briefkasten. Am 5. September reichte der Mann beim Verwaltungsgericht Beschwerde gegen die Verfügung ein.
Ohne Erfolg: Er habe die 30-tägige Frist verpasst. Der Mann argumentierte, er habe den Brief erst am 5. August erhalten. Dieser sei zuerst bei einem Nachbarn mit gleichem Nachnamen gelandet. Das Bundesgericht entschied: Der Einwand sei glaubhaft, der Mann habe die Frist eingehalten.
Bundesgericht, Urteil 2C_988/2022 vom 7.11.2023
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