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K-Tipp 12/2006
14.06.2006
Ernst Meierhofer - ernst.meierhofer@ktipp.ch
Bei der obligatorischen Grundversicherung ist der Fall klar: Die Leistungen sind gesetzlich vorgeschrieben, alle Krankenkassen bieten das Gleiche. Bei den Zusatzversicherungen hingegen darf jede Kasse selber festlegen, was sie unter welchen Bedingungen anbieten will.
Für die Versicherten ist das mühsam. Die Zusatzversicherungen sind dadurch nur schwer vergleichbar, die Kündigungsfristen unterschiedlich, und es gibt keine Aufnahmegarantie.
Besonders lästig wird dies jewe...
Bei der obligatorischen Grundversicherung ist der Fall klar: Die Leistungen sind gesetzlich vorgeschrieben, alle Krankenkassen bieten das Gleiche. Bei den Zusatzversicherungen hingegen darf jede Kasse selber festlegen, was sie unter welchen Bedingungen anbieten will.
Für die Versicherten ist das mühsam. Die Zusatzversicherungen sind dadurch nur schwer vergleichbar, die Kündigungsfristen unterschiedlich, und es gibt keine Aufnahmegarantie.
Besonders lästig wird dies jeweils Anfang Oktober, wenn die Prämien für die Grundversicherung bekannt gegeben werden. Viele wollen dann die Kasse wechseln. Bei der Grundversicherung ist das jeweils auch noch im November möglich. Bei den Zusatzversicherungen hingegen ist man je nachdem schon im Oktober zu spät dran.
Genauer: Steigt die Prämie einer Zusatzversicherung, ist eine Kündigung nach der Bekanntgabe der neuen Prämie im Oktober noch möglich.
Bleibt die Prämie hingegen gleich, ist zu diesem Zeitpunkt der Zug abgefahren - man hätte die Versicherung schon im September kündigen müssen (bei einigen wenigen Kassen sogar schon Ende Juni).
Deswegen diese Leseraktion: Sie ermöglicht es Ihnen, frühzeitig und in Ruhe Alternativen zu prüfen.
Übergewicht reicht als Ablehnungsgrund
Denn der Wechsel von Zusatzversicherungen von einer Kasse zu einer anderen braucht Zeit. Das liegt am Aufnahmeverfahren; die Kassen lassen Antragsteller einen Gesundheitsfragebogen ausfüllen. Wer nicht völlig gesund ist, kann abgelehnt werden. Schon Übergewicht oder eine leichte Allergie genügen für ein Nein.
Dass sich ein Wechsel aber lohnen kann (wenn man jung und gesund ist), zeigt die Tabelle. Sie vergleicht die klassischen Spitalzusatzversicherungen.
- Die Zusatzdeckung «Allgemeine Abteilung ganze Schweiz» ist weit verbreitet; 40 bis 90 Prozent der Versicherten (je nach Kasse) haben sie. Sie ist zum Beispiel für Leute empfehlenswert, die an der Kantonsgrenze näher bei einem Spital in einem Nachbarkanton wohnen. Oder die das (teurere) Zentrumsspital in einem grossen Kanton dem kleinen Regionalspital im Wohnkanton vorziehen. Denn die Grundversicherung zahlt nur für die allgemeine Abteilung im Wohnkanton.
Lästig ist allerdings, dass einige Kassen die «Allgemeine Abteilung ganze Schweiz» in Pakete verpackt haben, bei denen noch andere Leistungen zwingend mitversichert sind, die man vielleicht gar nicht will. So sind bei der CSS Brillengläser und Zahnbehandlungen für Kinder dabei, bei der EGK naturmedizinische Behandlungen.
Tipp: Bevor Sie für eine geplante Behandlung in die allgemeine Abteilung eines ausserkantonalen Spitals gehen, sollten Sie eine Kostengutsprache bei der Kasse verlangen.
- Die Zusatzdeckung «halbprivate Abteilung» zahlt die Unterbringung im Zweierzimmer sowie die freie Arztwahl.
- Mit der Privat-Spitalversicherung können Versicherte ins Einerzimmer, ebenfalls bei freier Arztwahl.
Horrende Prämien für ältere Versicherte
Auch bei den Prämien für diese zwei Versicherungen gilt es, ein paar Details zu beachten. So gewähren einige Kassen - CSS, ÖKK, Visana und Sanitas - bei allen Neuabschlüssen von Anfang an einen Schadenfreiheitsrabatt zwischen 6 und 50 Prozent.
Das heisst: Wer hier abschliesst und dann ins Spital muss, zahlt im nächsten Jahr teils markant mehr.
Die Beispielsprämien (siehe Tabelle links unten) gelten für einen 40-jährigen Mann in der Stadt Bern. Für Ältere werden sie teils horrend hoch. Frauen- und Männerprämien unterscheiden sich bei einigen Kassen.
Die recht teuren Halbprivat- und Privat-Spitalversicherungen sprengen die Budgets von immer mehr Leuten. Je nach Kasse liegt der Anteil der Halbprivat-Versicherten noch bei 7 bis 25 Prozent, bei den Privatversicherten liegt er zwischen 1 und 12 Prozent - beides bei sinkender Tendenz.
Tipps zum Thema Halbprivat- und Privat-Spitalversicherung:
- Auch hier müssen Sie vor dem Eintritt ins Spital eine Kostengutsprache verlangen. Die Kassen zahlen nicht für jedes Spital.
- Eine Variante zum Sparen sind freiwillige Franchisen.
- Einige Kassen bieten Versicherungsvarianten mit wenigen ausgewählten günstigen Spitälern, also mit stark eingeschränkter Spitalwahl. Mit solchen so genannten Listenmodellen kann man bis zu 25 Prozent sparen.
- Infos und Prämien zu weiteren Sparmodellen (flexible Spitalabteilung und Hotelversicherung) erhalten Sie mit dem Talon auf dieser Seite.
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Spitalzusatzversicherungen
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Für die halbprivate und die private Abteilung bekommen Sie zudem die für Sie gültigen Prämien mit den üblichen Franchisevarianten.
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Zwei Musterbriefe
Neben diesen Unterlagen erhalten Sie je einen Musterbrief für die Kündigung der Versicherung bei Ihrer jetzigen Kasse sowie eine Vorlage für eine Offertanfrage bei der neuen Krankenkasse.