Eine Frau hatte Krankenkassen-Zusatzversicherungen bei der Genfer-Versicherung abgeschlossen. Als sie mit der Prämienzahlung in Verzug war, schickte ihr die Genfer eine Mahnung und drohte darin, sie werde keine Leistungen mehr erbringen, falls das Geld nicht innert 14 Tagen bei ihr eintreffe.



Als die Prämie nach Ablauf der gesetzten Frist immer noch nicht bezahlt war, kündigte die Genfer die Versicherung rückwirkend auf den ersten Tag der Periode, für welche die Prämie über...