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Die Praktikantin eines Transportunternehmens parkierte ein Rettungsfahrzeug rückwärts und touchierte dabei eine Mauer. Dabei ging das Rücklicht kaputt, und der Lack wurde beschädigt. Der Arbeitgeber zog der jungen Frau den Selbstbehalt seiner Kaskoversicherung in der Höhe von 1000 Franken vom Lohn ab. Dagegen wehrte sich die Angestellte beim Arbeitsgericht Zürich erfolgreich: Der Unfall sei wegen einer kleinen Unachtsamkeit passiert. Es handle sich um einen Bagatellfall, der zum normalen Berufsrisiko eines Chauffeurs gehöre. Das Berufsrisiko muss aber der Betrieb übernehmen. Deshalb muss die Praktikantin nicht für den Schaden aufkommen.
Arbeitsgericht Zürich, Urteil AH199137 vom 5.12.2019
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