Bei Ihnen ist das Wohnen der Hauptzweck, deshalb gilt für Sie die minimale Kündigungsfrist von drei Monaten. In dieser Frage kommt es also darauf an, wofür die Wohnung am meisten gebraucht wird. Sie nutzen Ihre Wohnung überwiegend privat und empfangen im einen Raum nur gelegentlich Patienten. Also überwiegt das Wohnen.