Inhalt
Bei Ihnen ist das Wohnen der Hauptzweck, deshalb gilt für Sie die minimale Kündigungsfrist von drei Monaten. In dieser Frage kommt es also darauf an, wofür die Wohnung am meisten gebraucht wird. Sie nutzen Ihre Wohnung überwiegend privat und empfangen im einen Raum nur gelegentlich Patienten. Also überwiegt das Wohnen.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden