Preis fix – Gegenleistung unbestimmt
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K-Tipp 20/2021
28.11.2021
Letzte Aktualisierung:
01.12.2021
Mirjam Fonti
Bis 1 Gigabit pro Sekunde: Mit dieser Geschwindigkeit soll ich gemäss meinem Glasfaser-Internetabo von Sunrise zu Hause surfen können. Eigene Geschwindigkeitsmessungen zeigen: Ich surfe gerade mal mit 77 Megabit pro Sekunde. Das ist nicht einmal ein Zehntel der versprochenen Maximalgeschwindigkeit.
Reklamieren ist allerdings zwecklos. Sunrise und die anderen Telecomfirmen garantieren den Kunden bewusst keine maximale Geschwindigkeit. Die angegebenen Werte seien bestm&...
Bis 1 Gigabit pro Sekunde: Mit dieser Geschwindigkeit soll ich gemäss meinem Glasfaser-Internetabo von Sunrise zu Hause surfen können. Eigene Geschwindigkeitsmessungen zeigen: Ich surfe gerade mal mit 77 Megabit pro Sekunde. Das ist nicht einmal ein Zehntel der versprochenen Maximalgeschwindigkeit.
Reklamieren ist allerdings zwecklos. Sunrise und die anderen Telecomfirmen garantieren den Kunden bewusst keine maximale Geschwindigkeit. Die angegebenen Werte seien bestmögliche Leistungen, sagen sie. Die tatsächliche Geschwindigkeit hänge von Faktoren ab, die nicht in ihrem Einflussbereich lägen. Das mag teilweise sogar zutreffen – doch die Firmen kassieren in vielen Fällen deutlich mehr, als aufgrund der Geschwindigkeit gerechtfertigt wäre.
In Deutschland gilt per Anfang Dezember ein neues Telekommunikationsgesetz. Es spricht Kunden ein Recht auf Preisreduktion zu, wenn ihr Telecomunternehmen die versprochene Internetgeschwindigkeit nicht liefert. Der Kunde zahlt danach so lange einen tieferen Preis, bis die Firma nachweisen kann, dass der Mangel behoben ist. So hat sie ein Interesse daran, Klagen der Kunden nachzugehen. Das Schweizer Recht kennt zwar ebenfalls einen solchen Anspruch auf Reduktion des Preises, wenn die Gegenpartei die versprochene Leistung nicht vollständig erbringt. Die Bestimmung ist aber zahnlos, wenn keine bestimmte Leistung zugesagt wird, sondern nur eine Maximalleistung.
Für mich als Kundin zählt allerdings nicht das angebliche Maximum, sondern die tatsächlich erbrachte Mindestgeschwindigkeit. Vielleicht sollte ich deshalb den Spiess umdrehen und künftig nur noch monatlich «bis zu 45 Franken» an Sunrise überweisen. Je nach effektiver Geschwindigkeit einmal 10 Franken, ein anderes Mal 30 Franken. Vielleicht sind Unternehmen ja lernfähig. Ich befürchte jedoch, dass Sunrise darauf bestehen würde, dass nur ihre Leistung variabel sei, nicht aber der Preis.