Der 63-jährige Franz Buchmeier (Name geändert) aus Allschwil BL versuchte sein Glück in der Liebe online – mit Hilfe von Elitepartner.ch. Dank einer Aktion zahlte er für zwölf Monate Premium-Mitgliedschaft Fr. 378.80 statt der normalen Fr. 598.80. Anders als bei der Gratismitgliedschaft konnte er so Kontaktanfragen lesen und senden. Zudem erhielt er ein «detailliertes Persönlichkeitsprofil».
Bei Aboverlängerung steigt der Preis
Nach Ablauf der zwölf Monate verlängerte sich die Premium-Mitgliedschaft automatisch um ein weiteres Jahr. Damit hat Buchmeier kein Problem, weil er seine Liebe noch nicht gefunden hat. Der Haken: Elitepartner verlangt nun für das «12 Monatspaket» Fr. 838.30.
Als er reklamierte, verwies ihn Elitepartner auf das Kleingedruckte. Beim Abschluss einer Premium-Mitgliedschaft steht unter «Info», der Preis erhöhe sich bei einer automatischen Verlängerung auf Fr. 838.80. «Aus Kulanz» bot ihm Elitepartner eine Reduktion auf 671 Franken an.
Laut Arnold Rusch, Rechtsanwalt und Privatdozent an der Universität Zürich, verstösst diese Vertragsklausel gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Es verbietet seit dem 1. Juli 2012 ein «erhebliches und ungerechtfertigtes Missverhältnis zwischen den vertraglichen Rechten und den vertraglichen Pflichten» in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Gemäss Rusch zeigt sich das Missverhältnis schon darin, dass ein befristeter Vertrag einfach so endet und keiner Kündigung bedarf. «Hier kommt noch dazu, dass sich das Angebot markant verteuert.»
Die Betreiberin von Elitepartner.ch, die Elitemedianet GmbH mit Sitz in Hamburg, ist laut Sprecherin Sabrina Berndt anderer Ansicht und deshalb auch nicht bereit, Buchmeier weiter entgegenzukommen.
Er wird seine Mitgliedschaft deshalb sofort kündigen, was gemäss Schweizer Recht möglich ist (K-Tipp 9/15). Aus Beweisgründen empfiehlt sich, die Kündigung eingeschrieben zu senden.
Eine ähnliche Preiserhöhungsklausel findet sich bei Edarling.ch. Auch diese Klausel schätzt Rusch als unlauter ein. Laut der Edarling-Sprecherin Mara Ascher erhalten die Kunden beim Erstabschluss einen Spezialpreis. Nach der Verlängerung werde der Standardpreis verlangt. Nur: Für die Kunden ist nicht ersichtlich, dass es sich beim Erstabschluss um ein Sonderangebot handelt.