Inhalt
Ein Ehepaar aus dem Kanton Baselland schloss mit einer Baufirma einen Werkvertrag zum Bau eines Einfamilienhauses ab. Darin verpflichtete sich das Paar, den Preis von rund 590 000 Franken in sieben zeitlich abgestuften Tranchen zu zahlen. Das Paar bezog das Haus, bevor dieses fertig war. Heizung und Warmwasser funktionierten noch nicht. Das Paar weigerte sich, die nächstfällige Tranche von 65 000 Franken zu zahlen. Die Baufirma klagte den Betrag beim Zivilgericht ein. Erst das Kantonsgericht gab ihr recht: Ein Preisnachlass wegen Mängeln lasse sich erst bei vollendetem Bau einfordern.
Kantonsgericht BL, Entscheid 400 20 130 vom 13.10.2020
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden