Preisrätseln am Fenster
Bei einer Stichprobe fehlten in 6 von 160 Geschäften die Preise in den Schaufenstern teilweise oder ganz. Das verstösst gegen das Gesetz.
Inhalt
K-Tipp 13/2006
23.08.2006
Vera Sohmer - vera.sohmer@ktipp.ch
Die Gesetzeslage ist klar: Alle Auslagen in den Schaufenstern müssen mit Preisen ausgezeichnet sein - und zwar so, dass man sie von aussen gut lesen und eindeutig zuordnen kann. So steht es in der Preisbekanntgabe-Verordnung.
Der K-Tipp prüfte, ob sich die Händler an die Vorschriften halten. Ergebnis der Stichprobe in 12 Städten und Ortschaften: Fast ein Drittel der 160 Geschäfte schrieben die Preise lückenhaft, missverständlich oder gar nicht an.
Bei Navyboo...
Die Gesetzeslage ist klar: Alle Auslagen in den Schaufenstern müssen mit Preisen ausgezeichnet sein - und zwar so, dass man sie von aussen gut lesen und eindeutig zuordnen kann. So steht es in der Preisbekanntgabe-Verordnung.
Der K-Tipp prüfte, ob sich die Händler an die Vorschriften halten. Ergebnis der Stichprobe in 12 Städten und Ortschaften: Fast ein Drittel der 160 Geschäfte schrieben die Preise lückenhaft, missverständlich oder gar nicht an.
Bei Navyboot am Zürcher Bellevue war keine einzige Preisetikette zu sehen. Auf Anfrage des K-Tipp reagierte man überrascht: Die Preise würden grundsätzlich in allen Filialen angeschrieben. Höchstwahrscheinlich habe man das Schaufenster gerade frisch dekoriert und die Ware noch nicht mit Preisschildern versehen.
Diese Ausrede lieferten gleich mehrere Geschäfte. So auch der S. Oliver Store in St. Gallen. Die Artikel würden schon noch angeschrieben, beteuerte das Verkaufspersonal. Die Modeboutique «Eveolution» hingegen deklariert die Preise in den Schaukästen absichtlich nicht - um Diebstähle zu vermeiden, wie es auf Anfrage hiess.
Optikergeschäfte mit winzigen Schildern
Adleraugen brauchte man bei einigen Optikergeschäften, etwa bei Käslin in Stans NW: Hatte man endlich eine der raren Preisetiketten entdeckt, musste man sich die Nase an der Schaufensterscheibe platt drücken, um die winzigen Angaben zu entziffern. Bei Spörri Optik in Biel nützte auch genaues Hinschauen nichts: Keine einzige Brille war angeschrieben.
Ebenfalls mühsam: Häufig konnte bei der Stichprobe die Ware nicht den Preisen zugeordnet werden.
Beispiel Hermès an der Freien Strasse in Basel:
Am Fuss einer Kleiderpuppe hatte es vier Preise. Welcher nun für Bluse, Foulard, Jupe und Schuhe gilt, konnte man nur erahnen. Ratlos blieb man auch vor der Basler Männerboutique Trois Pommes stehen. Die Schaufensterpuppe war komplett eingekleidet, es fand sich aber nur ein einziger Preis. Er galt jedoch nicht für das komplette Ensemble, sondern nur für das teuerste Stück, wie der Verkäufer dann erläuterte. In diesem Fall war der über 5000 Franken teure Anzug gemeint.
Alles anzuschreiben, «ist zu viel Arbeit»
«Wir schreiben normalerweise alle Preise an. Allerdings wusste ich nicht, dass das Vorschrift ist», lautete die telefonische Auskunft bei der Goldschmiede Lindinger in Stans. Am Tag der Stichprobe fehlten die Preise bei den Uhren, die alle um die 500 Franken kosten.
Im Schaufenster des Berner Uhrengeschäfts Franz Skala war nur ein Teil der Auslagen ausgezeichnet. Das für jeden der vielen Artikel zu machen, sei ihm ehrlich gesagt zu viel Arbeit, räumte der Bijoutier ein. Er versicherte aber, dass jedes Schmuckstück eine kleine Preisetikette trage. Sie sei von aussen eben manchmal schwer zu entdecken. Wer hier wissen will, was er für eine Uhr oder einen Ring ausgeben muss, dem bleibt nur eines übrig - in den Laden gehen und fragen.
Details zur Stichprobe
Orte: Ascona, Basel, Bern, Hinterkappelen BE, Luzern, Stans NW, St. Gallen, Gossau SG, Heiden AR, Herisau AR, Appenzell und Zürich. Zeitraum: Juni, Juli, August.
Bei Luxusartikeln über 5000 Franken brauchts keine Preisetikette
Die einzelnen Artikel ohne Preisschild auszustellen - das erlaubt das Gesetz nur bei bestimmten Luxuswaren.
Die Ausnahme sind Antiquitäten, Kunstgegenstände, Orientteppiche, Pelzwaren, Uhren, Schmuck und «andere Gegenstände aus Edelmetallen», die mehr als 5000 Franken kosten. All das darf also ohne Preis ins Schaufenster. Dies aus Sicherheitsgründen, heisst es beim Staatssekretariat für Wirtschaft. Händler sollen so vor Einbrüchen geschützt werden.
Möchten Konsumenten wissen, wie teuer die Ware ist, müssen sie im Laden fragen. Dort sollten Preislisten und Kataloge aufliegen. Mündliche Auskünfte reichen nicht.
Bemerkenswert: Unter den Läden, deren Schaufenster-Auslagen bei der Stichprobe nicht oder lückenhaft mit Preisen versehen waren, gabs nur wenige, die so teure Luxuswaren verkaufen. Und diese Geschäfte handeln offenbar nach eigenen Regeln: Das Uhren- und Schmuckgeschäft Kurz an der Zürcher Bahnhofstrasse zieht die Preisgrenze erst bei 10 000 Franken. Was teurer ist, bekommt im Schaufenster kein Preisschild, sagte die Verkäuferin. Gübelin hingegen zeichnet zum Beispiel bei Luxusuhren einer bestimmten Marke einen der Artikel aus - damit Kunden eine realistische Vorstellung vom Kaufpreis erhalten und sich eventuell den Gang ins Geschäft sparen können.