Wer das Prepaid-Handy eine bestimmte Zeit nicht benutzt, verliert Nummer und Restguthaben. Das gleiche passiert bei einer Vertragskündigung bzw. bei einem Wechsel des Anbieters. Dagegen hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (VZBW) vor einem deutschen Gericht geklagt. Mit Erfolg: Die Richter haben diese Praxis jetzt untersagt.

In der Schweiz sind die Verfallsfristen uneinheitlich:
- Swisscom: 12 Monate
- Sunrise: 18 Monate
- Orange: 3 Jahre
Nach Ablauf dieser Fristen sacken die Mobilfunkunternehmen unbenutzte Kundenguthaben ein. Gut zu wissen: Ein Anruf pro Jahr reicht, damit der Vertrag weiterläuft. Wer aber den Anbieter wechselt, verliert sein Restguthaben bei allen drei Firmen definitiv. Daran wird sich laut Swisscom, Sunrise und Orange nichts ändern. In der Schweiz hat bisher niemand dagegen geklagt. Offen bleibt, ob diese Praxis rechtlich zulässig ist.

(sd)