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16.03.2011
Wer sich am Telefon zum Wechsel zur Telefongesellschaft Primacall AG überreden lässt, kann das rückgängig machen. Eine mündliche Zusage ist zwar normalerweise bindend. Wenn aber ein Verkäufer jemanden unaufgefordert kontaktiert hat, gilt das als Haustürgeschäft. Dieses kann laut Gesetz innert sieben Tagen widerrufen werden, wenn es um mehr als 100 Franken geht. Zudem muss der Anbieter schriftlich auf das Widerrufsrecht hinweisen, erst dann beginnt die siebentägige Frist zu laufen. In der Auftragsbestätigung von Primacall vom Juni 2010 an eine K-Tipp-Leserin fehlt dieser Hinweis. Die Frist hat somit noch gar nicht begonnen. Primacall hat gegenüber dem K-Tipp dazu nicht Stellung genommen.
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