Nein. Zwar können Angestellte und Arbeitgeber für die Spesen vertraglich eine Pauschale vereinbaren. Diese muss aber mindestens so hoch sein, dass sie alle notwendigen effektiven Auslagen abdeckt. Andernfalls ist sie ungültig, das heisst unwirksam.

Ist sie ungültig, können Angestellte die tatsächlich entstandenen Kosten geltend machen. Für Ihren Fall gilt: 300 Franken Spesen pro Monat sind entschieden zu wenig. Sie können daher von Ihrem Arbeitgeber alle Kosten verlangen, die während der Kundenbesuche anfallen – und zwar pro gefahrenen Kilometer.

Dazu gehören anteilig Benzinverbrauch, Öl, Servicekosten, Pneus (Winterreifen), Frostschutz, Verschleissteile (Bremsen, Auspuff usw.) und Reinigung. Ferner auch Motorfahrzeugsteuer, Haftpflichtversicherung und die Amortisation für die geschäftlich gefahrenen Kilometer.

Vorbehalten bleibt eine faire Pauschale, die aber alle diese Kosten ersetzt. Empfehlungen über die effektiven Kosten gibt es in allen TCS-Geschäftsstellen und in technischen Zentren (siehe K-Tipp 15/08).