Raphaël Conca aus Ostermundigen BE vermietete seinen Mazda gelegentlich über die Carsharing-Plattform 2EM.ch. Dahinter steht die Freiburger Firma 2EM Car Sharing GmbH. Concas Auto war wegen der Anhängerkupplung als Zugfahrzeug begehrt. Er vermietete es für rund 175 Franken pro Tag an Private. 15 Prozent davon kassierte 2EM jeweils als Provision.
Im vergangenen Jahr vermietete Conca seinen Wagen einmal einem 21-jährigen Berner. Bei der Rückgabe stellte er keine Schäden am Fahrzeug fest. Doch ein paar Tage später bekam Conca Post von der Mobiliar – seiner eigenen Auto-Haftpflichtversicherung. Versichert waren damit auch Unfälle durch Mieter. Die Mobiliar schrieb, das Tiefbauamt Schaffhausen habe einen Schadenfall gemeldet. Es stellte sich heraus, dass der Mieter mit dem Anhänger von der Strasse abgekommen war und dabei Schäden an einem Pfosten und an Bäumen verursacht hatte.
Die finanziellen Folgen für Conca: Die Versicherung verlangte den Selbstbehalt von 1000 Franken gemäss Versicherungspolice. Dazu kommt ein Bonusverlust für die nächsten fünf Jahre in der Höhe von 1353 Franken. Conca muss demnach als Autohalter total 2353 Franken aus dem eigenen Sack zahlen – bei Netto-Mieteinnahmen von knapp 150 Franken.
Conca ging davon aus, dass diese Kosten versichert sind. Denn die Plattform 2EM garantiert auf ihrer Website die Übernahme von Unfallkosten: «Alle Vermietungen sind durch die Basler Versicherungen versichert, Vollkaskoversicherung, Versicherung und Pannenhilfe in ganz Europa, Bonusschutz im Schadensfall.» In den Versicherungsbedingungen der Basler heisst es zudem: «Die Versicherung deckt den Selbstbehalt und Bonusverlust aus der Motorfahrzeughaftpflicht- und Kaskoversicherung des Eigentümers.»
Verleihplattform räumt «Fehler» ein
Trotzdem weigern sich 2EM und die Versicherung, die 2353 Franken zu übernehmen. Die Basler bietet laut Sprecherin Nicole Hess zwar eine Deckung für den Bonusverlust oder den Selbstbehalt an: «Dies hat 2EM jedoch nicht im Angebot.» Ein 2EM-Sprecher räumt ein, bei der Information über den Bonusschutz auf der Website handle es sich um einen «Fehler». Man habe die Internetseite inzwischen angepasst. Versichert sei nur, was in der Versicherungspolice erwähnt sei.
Die Plattform 2EM war nach mehreren Reklamationen lediglich bereit, Raphaël Conca 250 Franken als «Solidaritätsbeitrag» zu zahlen. Für ihn ist deshalb klar: «Auf dieser Plattform vermiete ich mein Auto nie wieder.» Das Risiko bei Unfällen sei ihm zu gross. Ihm bleibt jetzt immerhin noch die Möglichkeit, den Schaden beim Mieter einzufordern, der den Unfall verursacht hat.
Das Privatauto kann man auch auf der Plattform Gomore.ch vermieten. Dort sind ebenfalls die Basler Versicherungen für Schäden zuständig. Auch bei Gomore lassen sich weder Selbstbehalt noch Bonusverlust versichern, wenn der von Mietern verursachte Schaden bei der eigenen Versicherung gedeckt ist.
Tipp: Wer sein Auto über eine Vermittlungsplattform verleiht, sollte durch Mieter verursachte Schäden nicht über die eigene Auto-Haftpflicht absichern, sondern über eine separate Versicherung der Plattform (siehe Kasten). Diese lautet dann auf den Namen des Mieters. Die Versicherung der Plattform sollte vor der Vermietung schriftlich bestätigen, dass sie die Schäden eines Mieters vollumfänglich deckt und der Vermieter keinen Selbstbehalt tragen muss.
Autoverleih: So vermeiden Sie Ärger
Autovermieter sollten bei ihrer Kasko-Versicherung auch die Schäden versichern, die Mieter verursachen. Und zwar möglichst so, dass im Schadenfall möglichst kein Bonusverlust oder Selbstbehalt anfällt.
Bei der Vermietung über eine Vermittlungsplattform ist es von Vorteil, Schäden über die Versicherung der Plattform zu decken.