Nein. Im Grunde muss Ihnen die Versicherung gar nichts zahlen. Denn Sie haben keine vertragliche Verbindung mit der Versicherung. Und Sie haben damit auch kein direktes Forderungsrecht gegenüber der Versicherung. Nur das Kind beziehungsweise seine Eltern haben einen Vertrag mit der Versicherung und damit einen Anspruch auf Übernahme des Schadens. Die Höhe des dabei geltenden Selbstbehalts ist für Sie als «Opfer» unerheblich. Anders ausgedrückt: Im Prinzip müssen Sie Ihren Schaden bei der «Täterin» geltend machen. Sie haben Anspruch auf Ersatz des ganzen Malheurs – ohne irgendwelche Abzüge.

Es gibt aber Versicherungen, die in solchen Fällen direkt dem Geschädigten zahlen. Falls Sie dabei nicht alles erhalten, was Sie zugut haben, können Sie den Betrag als Anzahlung betrachten und den Rest vom «Täter» einfordern.