Nein. Solche Gesundheitsvorbehalte bzw. Ausschlüsse sind bei den Lebensversicherungen üblich sowie bei allen anderen Policen, die nach den Regeln des privatrechtlichen Versicherungsvertrages funktionieren. Also insbesondere auch bei den freiwilligen Zusatzversicherungen der Krankenkassen.

Ein Gesundheitsvor­behalt beispielsweise bei der Krankenkasse bedeutet: Die Person ist zwar versichert, die Kasse zahlt aber aus der betreffenden Zusatzversicherung nichts für die künftige Behandlung von genau bezeichneten Krankheiten oder Unfallfolgen, die bei Vertragsabschluss schon bestehen.

Oder sie zahlt nichts für Krankheiten und Unfallfolgen, die früher bestanden haben und erfahrungsgemäss zu Rückfällen führen können. Solche Vor­behalte müssen präzis bezeichnet sein.

Wer unter Vorbehalt aufgenommen ist, zahlt trotzdem die volle Prämie. Die Versicherer begründen das mit dem Schutz der Versichertengemeinschaft. Denn die Prämie ist für eine mittlere «Bandbreite» von durchschnittlichen Risiken kalkuliert. Ausser­gewöhnliche Risiken zu versichern, sei gar nicht kalkulierbar.