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24.02.2010
Zahlreiche Firmen haben eine Mahnung von Pro Litteris erhalten. Sie ist Inkassostelle für Inhaber urheberrechtlich geschützter Bücher, Zeitungsartikel, Bilder und Fotos. Pro Litteris fordert bei Betrieben, Schulen, Bibliotheken und Verwaltungen eine jährliche Gebühr fürs Kopieren solcher Werke ein. Zahlen muss, wer eine gewisse Anzahl Mitarbeiter beschäftigt und ein Kopiergerät oder mindestens zwei verbundene Computer hat. Es kommt nicht darauf an, ob und wie viele Kopien von solchen Werken anfallen. Wer aber weder Kopierer noch Netzwerk hat, muss nicht zahlen. Dann genügt eine schriftliche Erklärung.
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