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20.11.2019
Die Gegner der Initiative Pro Service public versuchen, die Stimmbürger zu verunsichern. So tauchte kürzlich in den Medien eine Studie der Beratungsfirma Swiss Economics auf. Darin wird behauptet, dass 8000 Mitarbeiter von SBB, Post und Swisscom mit Gehaltseinbussen zu rechnen hätten.
Die «Studie» trägt das Datum vom 3. November 2015 – ist also alles andere als neu. Sie wurde offensichtlich mit Absicht zurückgehalten, um jetzt kurz vor dem Abstimmungstermin für Verunsicherung zu sorgen. In Auftrag gegeben wurde sie von den Politikern, welche die Gegenkampagne leiten.
Pikant: Für Swiss Economics ist auch Matthias Finger, Professor an der ETH Lausanne, tätig. Sein Lehrstuhl wird gemäss Angaben der ETH mit 650 000 Franken pro Jahr von der Post finanziert (siehe «Saldo» 9/16).
Hintergrund der Lohndiskussion: Die Initiative verlangt, dass kein Mitarbeiter der Bundesbetriebe mehr verdienen darf als ein Bundesrat. Die Gegner interpretieren den Wortlaut so, dass die Angestellten der Bundesbetriebe nicht mehr verdienen dürfen als die Mitarbeiter der Bundesverwaltung. Und behaupten deshalb, eine Annahme der Initiative würde zu Lohnkürzungen in den Bundesbetrieben führen.
Bund zahlt mehr als Bundesbetriebe
Das Gegenteil ist wahr: Würden die Angestellten der Bundesbetriebe nach dem Lohnsystem der Bundesverwaltung bezahlt, bekämen sie sogar mehr. Denn die Bundesverwaltung investiert deutlich mehr Geld in ihre Mitarbeiter als SBB, Post und Swisscom. Der Personalaufwand der Swisscom für ihre gut 21 700 Mitarbeiter lag 2015 bei rund 2,3 Milliarden Franken. Die SBB wendeten für ihre 33 000 Mitarbeiter rund 4,1 Milliarden auf, die Post für ihre 44 200 Mitarbeiter etwas mehr als 4 Milliarden. Der Personalaufwand für die rund 35 000 Mitarbeiter der Bundesverwaltung beläuft sich auf rund 5,4 Milliarden.
Somit gibt der Bund pro Mitarbeiter rund 156 000 Franken aus. Bei den SBB sind es pro Mitarbeiter nur 125 000 Franken, bei der Swisscom 106 000 Franken und bei der Post gar nur 91 100 Franken.
Das heisst: Die Löhne der Bundesbetriebe liegen heute deutlich unter jenen der Bundesverwaltung. Es bleibt viel Raum für Lohnerhöhungen – wenn man die Löhne der Bundesverwaltung als Referenz für die Bundesbetriebe nehmen würde. Das verlangt die Initiative aber nicht. Sie will nur erreichen, dass die Kader nicht mehr verdienen als ein Bundesrat. Das Geld, das man oben spart, könnte für Lohnerhöhungen bei Wenigverdienern eingesetzt werden.
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Nur der Bundesratslohn darf nicht überschritten werden
Nein, der Initiativtext fordert nur eine Obergrenze bei den Löhnen der Top-Manager. Normale Angestellte sind davon nicht betroffen. Konkret: Der entsprechende Satz in der Initiative («Der Bund sorgt dafür, dass die Löhne und Honorare der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Unternehmen nicht über denjenigen der Bundesverwaltung liegen») ist eine Generalaussage. Deshalb kann der Begriff «über» (in der französischen Version «supérieurs») bei korrekter Interpretation nur absolut verstanden werden. Und absolut gesehen ist der Bundesratslohn der höchste Lohn in der Bundesverwaltung.
Abstimmungstext stimmt nicht mit Ja Propaganda überein
Es mutet schon seltsam an, dass weder in der Berichterstattung der Konsumentenschützer Branche noch bei den Initianten selbst, der Abstimmungstext korrekt wiedergegeben wird. Der Absatz 2 des Artikels 43b besagt folgendes: ..........Der Bund sorgt dafür, dass die Löhne und Honorare der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Unternehmen (bundesnahe Betriebe) nicht über denjenigen der Bundesverwaltung liegen. Kein Wort von Managementlöhnen über demjenigen des Bundesrates. Bitte bei den Facts bleiben und nicht die gesprochenen Worte des Initiativkomitees als Diskussionsgrundlage nehmen!