Ja. Sie haben noch die alte Regelung im Kopf, die bis Ende 2010 galt: Damals mussten nur alleinstehende Personen einen Beitrag pro Spitaltag zahlen – und zwar 10 Franken.

Seit Anfang 2011 gilt Folgendes:

  • Alle erwachsenen Personen müssen nach einem Spitalaufenthalt – nebst Franchise und Selbstbehalt – einen zusätzlichen Kostenbeitrag von 15 Franken pro Spitaltag leisten.
  • Kinder sind von dieser Regelung ausgenommen, ebenso junge Erwachsene von 19 bis 25 Jahren, die noch in Ausbildung sind.
  • Weil bei einer Geburt weder Franchise noch Selbstbehalt erhoben werden, sind Gebärende von der 15-Franken-Abgabe ­be­freit.
  • In der Regel gelten bei den Spitälern sowohl der Eintritts- als auch der ­Austrittstag als «volle» Spitaltage, für die der Kostenbeitrag anfällt.


Tipp: Die Regelung, dass junge Erwachsene in Ausbildung die 15 Franken nicht zahlen müssen, ist tückisch. Viele Krankenkassen werden ihnen die 15 Franken dennoch in Rechnung stellen – ohne vorherige Überprüfung ­ihrer Situation. Betroffene junge Leute sollten also die Abrechnungen der Krankenkasse genau anschauen und sich wehren, falls sie noch in Ausbildung sind – also eine Bestätigung von Schule oder Universität einschicken.  


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