Inhalt
29.10.2012
Ja. Sie haben noch die alte Regelung im Kopf, die bis Ende 2010 galt: Damals mussten nur alleinstehende Personen einen Beitrag pro Spitaltag zahlen – und zwar 10 Franken.
Seit Anfang 2011 gilt Folgendes:
- Alle erwachsenen Personen müssen nach einem Spitalaufenthalt – nebst Franchise und Selbstbehalt – einen zusätzlichen Kostenbeitrag von 15 Franken pro Spitaltag leisten.
- Kinder sind von dieser Regelung ausgenommen, ebenso junge Erwachsene von 19 bis 25 Jahren, die noch in Ausbildung sind.
- Weil bei einer Geburt weder Franchise noch Selbstbehalt erhoben werden, sind Gebärende von der 15-Franken-Abgabe befreit.
- In der Regel gelten bei den Spitälern sowohl der Eintritts- als auch der Austrittstag als «volle» Spitaltage, für die der Kostenbeitrag anfällt.
Tipp: Die Regelung, dass junge Erwachsene in Ausbildung die 15 Franken nicht zahlen müssen, ist tückisch. Viele Krankenkassen werden ihnen die 15 Franken dennoch in Rechnung stellen – ohne vorherige Überprüfung ihrer Situation. Betroffene junge Leute sollten also die Abrechnungen der Krankenkasse genau anschauen und sich wehren, falls sie noch in Ausbildung sind – also eine Bestätigung von Schule oder Universität einschicken.
Buchtipp
Der K-Tipp-Ratgeber «So sind Sie richtig versichert» bietet alles zum Thema Krankenkasse. Zudem einen Überblick über die wichtigsten Versicherungen. Und er zeigt, worauf man bei einem Abschluss achten muss. Sie können das Buch (6. Auflage, 377 Seiten) auf www.ktipp.ch bestellen.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Pro Tag Fr.15.-- bezahlen
Ich finde es nicht richtig, dass auch EL-Bezüger bei einem Spitalaufenthalt Fr. 15.-- pro Tag selber bezahlen müssen. Die Schreibende ist leider selber auf EL-Leistungen angewiesen. Ausserdem finde ich 15.-- pro Tag zu hoch. Ich glaube nicht, dass EL-Bezüger soviel Geld pro Tag nur für Essen einsetzen können. Ausserdem kann es ja mal vorkommen, dass auch ein EL-Bezüger länger ins Spital muss, wie muss dann so ein Mensch evtl mehrere 100 Franken von der Rente plus EL bezahlen?