Ja. Während der Probezeit können Angestellte das ­Arbeitsverhältnis jederzeit mit sieben Tagen Kündigungsfrist kündigen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Ein solcher Schritt ist also auch noch am letzten Tag der Probezeit möglich. Allerdings ist das Arbeitsverhältnis trotzdem erst dann beendet, wenn die Kündigungsfrist abgelaufen ist. Bei der Probezeit beträgt sie sieben Tage, also müssen Sie diese Frist noch arbeiten.