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Eine Frau hatte einen Unfall und wurde arbeitsunfähig. Die Zürich Versicherung übernahm die Arztkosten und zahlte auch rund ein Jahr lang das Unfalltaggeld aus.
Doch plötzlich hatte die Zürich das Gefühl, die Frau habe die Taggelder nicht mehr zugut. Sie bestellte ein medizinisches Gutachten und schrieb der Kundin, sie erhalte vorläufig - bis zum Vorliegen dieses Arztberichts - kein Geld mehr.
So geht das nicht, sagt das Bundesgericht. Eine solche provisorisc...
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