Psychiater nützte Notlage aus
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K-Tipp 11/2005
01.06.2005
Aufgrund persönlicher Probleme begab sich eine Frau in Behandlung zu einem Psychiater. Daraus entwickelte sich ein therapeutisches Vertrauensverhältnis, und nach einiger Zeit kam es während der Therapiesitzungen auch zu Sex.
Das Bundesgericht kam zum Schluss, der Täter sei dafür wegen sexueller Handlungen unter Ausnützung einer Notlage zu bestrafen. Die Richter sahen im Verhalten des Psychiaters «ein geradezu typisches Beispiel für ein Therapieverhältnis, in welchem der T...
Aufgrund persönlicher Probleme begab sich eine Frau in Behandlung zu einem Psychiater. Daraus entwickelte sich ein therapeutisches Vertrauensverhältnis, und nach einiger Zeit kam es während der Therapiesitzungen auch zu Sex.
Das Bundesgericht kam zum Schluss, der Täter sei dafür wegen sexueller Handlungen unter Ausnützung einer Notlage zu bestrafen. Die Richter sahen im Verhalten des Psychiaters «ein geradezu typisches Beispiel für ein Therapieverhältnis, in welchem der Therapeut ein bestehendes starkes Abhängigkeitsverhältnis seiner Patientin gezielt zur Befriedigung eigener sexueller Bedürfnisse missbraucht».
Und: Sukzessive Grenzüberschreitungen, unangebrachte persönliche Komplimente, körperliche Kontakte (Umarmungen, Küsse auf die Wangen, Händehalten während der Therapie), Thematisierung des Privatlebens des Arztes in den Therapiesitzungen, Versicherung jederzeitiger Verfügbarkeit des Arztes sogar während seiner Ferien - dies alles sei «bezeichnend für die Entwicklung therapeutischer Beziehungen, in denen es schliesslich zu sexuellen Übergriffen kommt».
(upi)
Bundesgericht, Urteil 6S.381/2004 vom 25. 4. 2005