Aufgrund persönlicher Probleme begab sich eine Frau in Behandlung zu einem Psychiater. Daraus entwickelte sich ein therapeutisches Vertrauensverhältnis, und nach einiger Zeit kam es während der Therapiesitzungen auch zu Sex.



Das Bundesgericht kam zum Schluss, der Täter sei dafür wegen sexueller Handlungen unter Ausnützung einer Notlage zu bestrafen. Die Richter sahen im Verhalten des Psychiaters «ein geradezu typisches Beispiel für ein Therapieverhältnis, in welchem der T...