Inhalt
Die Betriebsleiterin eines Spielsalons wurde überfallen; der Räuber bedrohte die Frau mit einer Pistole, worauf sie ihm die Kasse mit 17770 Franken übergab. Danach musste die Frau psychiatrisch behandelt werden, weil sie an Schlaflosigkeit, Angstgefühlen und Panikattacken litt. Sie konnte nicht mehr arbeiten.
Derartige psychische Schocks gelten als Unfälle; die Unfallversicherung zahlt also Taggelder und eine Rente, falls das Opfer erwerbsunfähig wird. Das tat die Winterthur...
Kostenpflichtiger Artikel
Melden Sie sich bitte an oder wählen Sie eines unserer Print- oder Online-Abos mit kostenloser Rechtsberatung und vielen weiteren Vorteilen.
Abo ab 8 Franken