Stirbt ein geschiedener Mann, hinterlässt er oft eine geschiedene Exfrau - und zudem eine Witwe, falls er nach der Scheidung wieder geheiratet hat. Gemäss Pensionskassengesetz (BVG) sind diese zwei Frauen «gleichgestellt».



Beide Frauen sollen also nach dem Tod des Mannes die gleiche Hinterlassenenrente erhalten.



Doch viele Pensionskassen lassen diese Gleichstellung zur Farce verkommen. Sie beschränken die Leistungen an die geschiedene Exfrau im Reglement auf da...